Streit um Aufnahme in eine "Elite-Institution"
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Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Aufnahme eines Mädchens in den Staats- und Domchor - einen Jungenchor. Die Spiegel-Journalistin Elke Schmitter kann nicht nachvollziehen, warum ein Mädchen in einem Knabenchor singen sollte.
Hat ein Mädchen einen Anspruch darauf, in einem Knabenchor mitzusingen? Darüber berät das Berliner Verwaltungsgericht seit dem Vormittag. Geklagt hatte die Mutter einer Neunjährigen: Sie beansprucht einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin.
Der Chor hatte eine Aufnahme abgelehnt und angegeben, dem Kind fehlten die Grundlagen für die Gesangsausbildung. Es wäre aufgenommen worden, wenn seine Stimme dem Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte.
Vorwurf der Diskriminierung - das musste nicht sein
In unserem Programm zeigte sich die Kulturjournalistin Elke Schmitter sehr verwundert, dass der Berliner Staats- und Domchor das Mädchen überhaupt hatte vorsingen lassen. Die Klangbilder von Knaben- und Mädchenchören seien unterschiedlich. Jetzt stünde aber der Vorwurf der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Raum. Unklar sei auch, wie ein Mädchen in die Abläufe eines Knabenchores eingebunden werden könne, ob etwa auf Reisen eine spezielle Begleitperson mitkomme müsse.
Grundsätzlich gebe es ja die Möglichkeit für das Mädchen im Chor zu singen, meinte Schmitter und fügte an, dass es in der musikalischen Ausbildung von Kindern gravierendere Probleme gebe.
"Ehrlich gesagt, wäre es mir sympathischer gewesen, eine Mutter aus Marzahn oder Hellersdorf hätte dagegen protestiert, dass eine Musikschule geschlossen wird", sagte Schmitter. Das eigentliche Problem sei die unzureichende flächendeckende Versorgung mit Musikunterricht – "und nicht die Frage, ob wir diese oder jene Elite-Institution noch mehr fördern".
(huc)