Nichts Neues an der Datenfront
04:01 Minuten
Datendialog in der Berliner Kalkscheune Dazu hatte kein Geringerer als Google eingeladen, was an sich schon mal bemerkenswert ist, denn es ging um das Thema Datenschutz.
Datendialog in der Berliner Kalkscheune
Dazu hatte kein Geringerer als Google eingeladen, was an sich schon mal bemerkenswert ist, denn es ging um das Thema Datenschutz. Die Veranstaltung war hochkarätig besetzt, Namen wie Cory Doctorow oder Jeff Jarvis gehörten zu den Speakern. Allerdings, wesentlich Neues kam dabei nicht heraus. Nach wie vor gibt es in Deutschland einen gewissen Stillstand in Sachen Datenschutz und daran hat auch der Datendialog nichts geändert. Verbraucher und Datenschützer wünschen sich hierzulande seit langem einen transparenten und fairen Umgang mit Userdaten etwa in sozialen Netzwerken und dass dies gesetzlich verankert wird. Doch dies bezüglich, so wurde in Berlin deutlich, ist nichts in Sicht.
Dabei hatte die Bundesregierung so ziemlich genau vor einem Jahr das so genannte Rote-Linien-Gesetz in Aussicht gestellt, mit dem die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Users gestärkt werden sollten, damals noch unter Innenminister Thomas de Maiziere. Davon ist man unter dem neuen Innenminister Friedrich ganz offenbar abgekommen.
Die Bundesregierung setzt seit einiger Zeit im Umgang mit den großen Internetkonzernen auf das Modell Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle, wobei man natürlich auch Empfehlungen abgibt, wie es heißt. Man verzichtet aber auf ein Gesetz, wie Peter Batt vom Bundesinnenministerium erklärte. "Ein Gesetz ist notwendigerweise immer sehr abstrakt und losgelöst vom konkreten Fall. Immer dann, wenn nach dem Gesetz gerufen ist in den letzten zwei Jahren, war es aufgrund eines Sachverhaltes, bei dem die Öffentlichkeit gesagt hat, das dürfte doch aber so eigentlich nicht sein. Wenn man jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen würde, dann würde es bedeuten, dass man eine abstrakte Regelung finden muss, die alle denkbaren Sachverhalte abfasst. Es ist viel einfacher und schneller vor allem, wenn es Lösungen gibt, über die die Unternehmen sich selbst klar sind.«
Das klingt nicht gerade nach großem Gestaltungswillen der Politik, eher so nach: macht mal was, uns fällt eh nichts ein. Und, so Batt weiter, wenn die Selbstverpflichtungen der Unternehmen - die übrigens im März zur CEBIT vorliegen sollen - nicht den Vorstellungen der Politik entsprechen, wolle man auf gesetzliche Regelungen zurückgreifen. Wir dürfen gespannt sein, welche Erklärung man sich dann einfallen lassen wird, denn man kann wohl kaum davon ausgehen, dass sie Unternehmen zu etwas verpflichten werden, das ihnen wehtut.
Urteil des EuGH stärkt Freiheit des Informationsaustausches im Internet
Wie der Europäische Gerichtshof erklärte, kann die Film- und Musikindustrie Internetprovider nicht dazu zwingen, den Datenverkehr aller Kunden auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Das Gericht sieht darin eine Totalüberwachung, die mit dem EU-Recht und den Grundrechten nicht vereinbar ist. Geklagt hatte ein belgischer Provider, der verpflichtet worden war, Urheberrechtsverstöße seiner Kunden zu unterbinden. Das, so der Provider, sei nur durch präventive Totalkontrolle des Datenverkehrs möglich, was u. a. gegen die allgemeinen Freiheitsrechte verstoße. Der EuGH gab ihm Recht. Zwar erkennen die Richter die Bedeutung des Urheberrechts an, betonen aber gleichzeitig, es stehe nirgends, dass Urheberrechte unverletzlich seien und um jeden Preis geschützt werden müssten. Die Entscheidung des EuGH könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Three-Strikes-Modell, wonach Urheberrrechtsverletzern nach dreimaligem Rechtsbruch der Zugang zum Internet abgedreht werden kann, nicht mit allgemeinen Grundrechten konform gehen könnte.
Die Medien und Meinungen mit Vera Linß.
Dazu hatte kein Geringerer als Google eingeladen, was an sich schon mal bemerkenswert ist, denn es ging um das Thema Datenschutz. Die Veranstaltung war hochkarätig besetzt, Namen wie Cory Doctorow oder Jeff Jarvis gehörten zu den Speakern. Allerdings, wesentlich Neues kam dabei nicht heraus. Nach wie vor gibt es in Deutschland einen gewissen Stillstand in Sachen Datenschutz und daran hat auch der Datendialog nichts geändert. Verbraucher und Datenschützer wünschen sich hierzulande seit langem einen transparenten und fairen Umgang mit Userdaten etwa in sozialen Netzwerken und dass dies gesetzlich verankert wird. Doch dies bezüglich, so wurde in Berlin deutlich, ist nichts in Sicht.
Dabei hatte die Bundesregierung so ziemlich genau vor einem Jahr das so genannte Rote-Linien-Gesetz in Aussicht gestellt, mit dem die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Users gestärkt werden sollten, damals noch unter Innenminister Thomas de Maiziere. Davon ist man unter dem neuen Innenminister Friedrich ganz offenbar abgekommen.
Die Bundesregierung setzt seit einiger Zeit im Umgang mit den großen Internetkonzernen auf das Modell Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle, wobei man natürlich auch Empfehlungen abgibt, wie es heißt. Man verzichtet aber auf ein Gesetz, wie Peter Batt vom Bundesinnenministerium erklärte. "Ein Gesetz ist notwendigerweise immer sehr abstrakt und losgelöst vom konkreten Fall. Immer dann, wenn nach dem Gesetz gerufen ist in den letzten zwei Jahren, war es aufgrund eines Sachverhaltes, bei dem die Öffentlichkeit gesagt hat, das dürfte doch aber so eigentlich nicht sein. Wenn man jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen würde, dann würde es bedeuten, dass man eine abstrakte Regelung finden muss, die alle denkbaren Sachverhalte abfasst. Es ist viel einfacher und schneller vor allem, wenn es Lösungen gibt, über die die Unternehmen sich selbst klar sind.«
Das klingt nicht gerade nach großem Gestaltungswillen der Politik, eher so nach: macht mal was, uns fällt eh nichts ein. Und, so Batt weiter, wenn die Selbstverpflichtungen der Unternehmen - die übrigens im März zur CEBIT vorliegen sollen - nicht den Vorstellungen der Politik entsprechen, wolle man auf gesetzliche Regelungen zurückgreifen. Wir dürfen gespannt sein, welche Erklärung man sich dann einfallen lassen wird, denn man kann wohl kaum davon ausgehen, dass sie Unternehmen zu etwas verpflichten werden, das ihnen wehtut.
Urteil des EuGH stärkt Freiheit des Informationsaustausches im Internet
Wie der Europäische Gerichtshof erklärte, kann die Film- und Musikindustrie Internetprovider nicht dazu zwingen, den Datenverkehr aller Kunden auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Das Gericht sieht darin eine Totalüberwachung, die mit dem EU-Recht und den Grundrechten nicht vereinbar ist. Geklagt hatte ein belgischer Provider, der verpflichtet worden war, Urheberrechtsverstöße seiner Kunden zu unterbinden. Das, so der Provider, sei nur durch präventive Totalkontrolle des Datenverkehrs möglich, was u. a. gegen die allgemeinen Freiheitsrechte verstoße. Der EuGH gab ihm Recht. Zwar erkennen die Richter die Bedeutung des Urheberrechts an, betonen aber gleichzeitig, es stehe nirgends, dass Urheberrechte unverletzlich seien und um jeden Preis geschützt werden müssten. Die Entscheidung des EuGH könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Three-Strikes-Modell, wonach Urheberrrechtsverletzern nach dreimaligem Rechtsbruch der Zugang zum Internet abgedreht werden kann, nicht mit allgemeinen Grundrechten konform gehen könnte.
Die Medien und Meinungen mit Vera Linß.