Zeitungsverleger, Open Access und Perlentaucher
04:17 Minuten
Zeitungsverleger wollen Geschäftsmodelle ins digitale Zeitalter retten Zweitveröffentlichungsrecht soll Open Access stärken Am Dienstag dieser Woche gab es eine nichtöffentliche Anhörung im Bundesjustizministerium zu »Open Access«.
Zeitungsverleger wollen Geschäftsmodelle ins digitale Zeitalter retten
Zweitveröffentlichungsrecht soll Open Access stärken
Am Dienstag dieser Woche gab es eine nichtöffentliche Anhörung im Bundesjustizministerium zu »Open Access«. Vertreter der Bundestagsfraktion der Grünen und von CDU/CSU haben sich in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem Prinzip des Open Access zu verbessern. Sie konstatierten Gesetzgebungsbedarf. Die Urheber, so waren sich CDU- und Grünen-Vertreter einig, müssten durch ein Zweitverwertungsrecht gestärkt werden.
BGH entscheidet über Buchkurzkritiken im September
Der Bundesgerichtshof, BGH, wird sein Urteil im Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Literaturkritik-Kurzfassungen im Web am 30. September verkünden. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«, FAZ, und die »Süddeutsche Zeitung« hatten den Internet-Anbieter »Perlentaucher« auf Unterlassung verklagt. »Perlentaucher« hat in der Vergangenheit Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken im Internet verbreitet und an die Online-Buchhändler amazon.de und buecher.de weiterverkauft. Die beiden Zeitungsverlage wenden sich gegen diese Verwertung ihrer Rezensionen.
Der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm, äußerte am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung zwar ein »Unbehagen«, dass mit den Online-Zusammenfassungen der Zeitungstexte Geld verdient werde. Gleichzeitig betonte er, die Sache sei durchaus offen. Die Vertreterin der Verlage hatte bei der Verhandlung argumentiert, das Geschäftsmodell von »Perlentaucher« mache die urheberrechtlichen Leistungen der Autoren zunichte. Die weitgehend wörtliche Übernahme von Formulierungen könne nicht als eigenständige urheberrechtliche Leistung angesehen werden. Aus Sicht des »Perlentaucher«-Anwalts ähneln die »Abstracts« dagegen einer Inhaltsangabe und sind eine »neue schöpferische Gestaltung«.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klagen der Zeitungen abgewiesen - Urheberrechte seien nicht verletzt. Die »Abstracts« seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig.
Zweitveröffentlichungsrecht soll Open Access stärken
Am Dienstag dieser Woche gab es eine nichtöffentliche Anhörung im Bundesjustizministerium zu »Open Access«. Vertreter der Bundestagsfraktion der Grünen und von CDU/CSU haben sich in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem Prinzip des Open Access zu verbessern. Sie konstatierten Gesetzgebungsbedarf. Die Urheber, so waren sich CDU- und Grünen-Vertreter einig, müssten durch ein Zweitverwertungsrecht gestärkt werden.
BGH entscheidet über Buchkurzkritiken im September
Der Bundesgerichtshof, BGH, wird sein Urteil im Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Literaturkritik-Kurzfassungen im Web am 30. September verkünden. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«, FAZ, und die »Süddeutsche Zeitung« hatten den Internet-Anbieter »Perlentaucher« auf Unterlassung verklagt. »Perlentaucher« hat in der Vergangenheit Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken im Internet verbreitet und an die Online-Buchhändler amazon.de und buecher.de weiterverkauft. Die beiden Zeitungsverlage wenden sich gegen diese Verwertung ihrer Rezensionen.
Der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm, äußerte am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung zwar ein »Unbehagen«, dass mit den Online-Zusammenfassungen der Zeitungstexte Geld verdient werde. Gleichzeitig betonte er, die Sache sei durchaus offen. Die Vertreterin der Verlage hatte bei der Verhandlung argumentiert, das Geschäftsmodell von »Perlentaucher« mache die urheberrechtlichen Leistungen der Autoren zunichte. Die weitgehend wörtliche Übernahme von Formulierungen könne nicht als eigenständige urheberrechtliche Leistung angesehen werden. Aus Sicht des »Perlentaucher«-Anwalts ähneln die »Abstracts« dagegen einer Inhaltsangabe und sind eine »neue schöpferische Gestaltung«.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klagen der Zeitungen abgewiesen - Urheberrechte seien nicht verletzt. Die »Abstracts« seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig.