Medienanwalt Schertz über Sexismus in Hollywood

"Mit solchen Vorwürfen sehr vorsichtig umgehen"

Ein Smartphone mit dem Hashtag "#MeToo"
Mit einem Skandal in Hollywood hat es angefangen - inzwischen wird weltweit über Sexismus diskutiert © dpa-Zentralbild
Christian Schertz im Gespräch mit Sigrid Brinkmann |
Die Fälle Weinstein und Spacey haben eine wahre Flut von Anschuldigungen ausgelöst. Medienanwalt Christian Schertz glaubt nicht, dass die Verschwiegenheitsklauseln in den Filmverträgen eine Rolle spielen - und er warnt vor einem allzu laxen Umgang mit solchen Situationen.
Der Filmproduzent Harvey Weinstein und der Schauspieler Kevin Spacey sind zwei mächtige Männer in Hollywood - und nun kurz nacheinander über schwere Anschuldigungen von Männern und Frauen gestürzt, die sie beschuldigen, sich sexuell an ihnen vergangen oder sie sexuell genötigt zu haben. Im Falle von Weinstein sind das Frauen, bei Spacey Männer. Der outete sich im Zuge der Geschehnisse als schwul.
Bei beiden kommen die Vorwürfe für Brancheninsider nicht überraschend - ihr schlechter Umgang mit anderen Menschen galt als "offenes Geheimnis". Doch woher kommt es, dass die Opfer jahrelang schwiegen und sich das System deshalb immer weiter fortsetzen konnte? Sind die Verschwiegenheitsklauseln der Filmverträge der Grund? "Die Argumente, dass diese Klauseln davon abhalten, die Täter anzuzeigen, verfangen nicht. Diese Klauseln sind üblich in Filmverträgen", sagt Christian Schertz, Deutschlands berühmtester Medienanwalt. "Sie dienen meistens als pauschale Verschwiegenheitserklärungen zu dem Zweck, dass der Schauspieler nicht über den Inhalt einer Serie in der Öffentlichkeit erzählt, bevor sie ausgestrahlt worden ist. Das ist nachvollziehbar und verständlich."
Christian Schertz, Anwalt für Presse- und Medienrecht
Christian Schertz, Anwalt für Presse- und Medienrecht© Till Brönner
Solche Klauseln bezögen sich eher auf Belastungen durch die Dreharbeiten selbst. Sie kämen zum Tragen, wo es um Drehinhalte ginge, meint Schertz. "Alles, was sonst am Set passiert, ist nach meiner Auffassung von diesen Klauseln nicht erfasst." So etwas wäre auch in Amerika nicht haltbar: "Niemand kann durch eine Klausel davon abgehalten werden, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, geschweige denn eine Vergewaltigung. Das ist ein Scheinargument."

"Sexismus wird jetzt in denselben Topf geworfen wie Vergewaltigung"

In Deutschland liegt der Fall Kachelmann nur einige Jahre zurück. Er war von einer Frau der Vergewaltigung bezichtigt, schließlich aber freigesprochen worden. "Ich hatte viele Fälle, wo solche Vorwürfe erhoben worden sind und sie sich später als haltlos erwiesen haben", erzählt Schertz. "Ich appelliere an alle Beteiligten - insbesondere auch die Medien - mit solchen Vorwürfen erst einmal sehr vorsichtig umzugehen." So lange Tatsachen nicht feststehen, müsse man sogar vorsichtig damit umgehen, was man davon überhaupt unter Nennung von Name und auch Abbildung der Person an die Öffentlichkeit gibt, sagt Schertz. Auch bei Weinstein sei er ein Freund der Unschuldsvermutung. "Aber die Verdachtsmomente sind ja derart dicht, dass man hier wohl von einem sehr übergriffigen Machtmenschen sprechen muss." Doch die Filmindustrie habe sehr schnell reagiert.
Die #metoo-Debatte habe aber dazu geführt, dass Mächtige in Zukunft viel vorsichtiger sein werden, glaubt Schertz. "Aber mich stört an der ganzen Diskussion ein Punkt und der verhöhnt das Leid der Opfer von Vergewaltigungen: Inzwischen melden sich ja alle zu Wort, dass sie Opfer von im weitesten Sinne Sexismus geworden sind und der Begriff Sexismus wird jetzt in denselben Topf geworfen wie Vergewaltigung."
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