Medienpolitik prüft Änderung des ARD-Staatsvertrags

    Das beleuchtete Logo des Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) an der Fassade des Senders in Berlin
    Nach der Affäre um die zurückgetretene ARD-Chefin und RBB-Intendantin Schlesinger sollen einheitliche Compliance-Regeln eingeführt werden. © picture alliance / dpa / Carsten Koall
    Mit Blick auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren ARD-Sendern prüfen die Bundesländer, ob im ARD-Staatsvertrag einheitliche Standards für Compliance und Transparenz verankert werden können. Einen entsprechenden Beschluss habe die Rundfunkkommission der Länder gefasst, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. Dieser Weg könne schneller zum Erfolg führen als eine Änderung der neun einzelnen Gesetze und Staatsverträge für die ARD-Anstalten. Der aktuelle ARD-Staatsvertrag regelt im Wesentlichen die gemeinsame Veranstaltung des Programms Das Erste und die Berufung einer Programmdirektorin für die ARD. Weitergehende Vorschriften finden sich in den senderspezifischen Regelwerken, etwa dem RBB-Staatsvertrag oder dem WDR-Gesetz. Raab sagte, die Länder seien sich einig, dass die aktuellen Vorfälle "das System insgesamt beschädigen könnten". Daher müsse schnell gegengesteuert werden. Vor allem müsse die ARD ihre interne und externe Kommunikation verbessern, forderte die SPD-Politikerin, die Koordinatorin der Rundfunkkommission ist. Die Länder hätten die öffentlich-rechtlichen Sender um eine Überprüfung ihrer Compliance- und Transparenzregeln gebeten. Ein Bericht hierzu werde "zeitnah" erwartet.