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"Pauschales Verbot ist absolut unangemessen"
07:34 Minuten
Im Zuge der Corona-Auflagen bleiben bis 31. August Großveranstaltungen verboten. Doch das Demonstrationsrecht dürfe dabei nicht einfach so ausgesetzt werden, sagt der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen. Einzelfallprüfungen seien nötig.
Wer in diesen Tagen auf der Straße protestieren will, stößt auf Hürden. In manchen Bundesländern sind Demonstrationen ganz verboten. Bundesweit bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt, wobei die Länder unterschiedlich definieren, was "groß" bedeutet.
Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen spricht sich nachdrücklich für Einzelfallentscheidungen aus. Es gelte, besondere Demonstrationsformen in den Blick zu nehmen: "Man kann ja demonstrieren auf eine Weise, die dann dazu führt, dass man anderen nicht zu nahe kommt."
Öffentlicher Raum ist anders als Digitalsphäre
Äußerungen aus einzelnen Verwaltungen, man könne sein Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet wahrnehmen, weist Pörksen zurück. Der öffentliche Raum sei nicht mit dem Raum der digitalen Sphäre gleichzusetzen. "Es geht ja in einer Demokratie darum, dass Menschen auf eine Weise ihre Meinung, ihren Protest, ihre Kritik sichtbar machen dürfen und deshalb ist diese Pauschalregelung und auch die pauschale Praxis des Demonstrationsverbots aus meiner Sicht absolut unangemessen."
Pörksen mahnt einen Balanceakt an, ein Dilemmabewusstsein und die Abwägung von unterschiedlichen Werten und Gütern: die körperliche Unversehrtheit und die Eindämmung des Virus auf der einen Seite – und das Recht auf Meinungsäußerung auf der anderen Seite.
Dass das Bundesverfassungsgericht nun einem Antrag gegen das Verbot einer Demonstration aufgrund von Corona-Maßnahmen teilweise stattgegeben hat, nennt der Medienwissenschaftler ein "gutes Signal".
(bth)