Teures Cannabis aus der Apotheke
Mit einer Erlaubnis laut Betäubungsmittelgesetz darf ein bedürftiger Patient Cannabis in der Apotheke kaufen - auf eigene Kosten. Der Preis ist zu hoch, klagen Betroffene. Das Kölner Verwaltungsgericht gibt ihnen Recht - und die Politik steckt in einer Zwickmühle.
Maximilian Plenert ist spät dran. Der 32-Jährige hetzt über den Bürgersteig, unter dem Riemen seiner schwarzen Umhängetasche breitet sich langsam ein Schweißfleck aus...
"Die Kinder zur Kita bringen, dann noch schnell was zu essen kaufen fürs Büro, wenn es dann noch S-Bahn und Tram etwas gemütlicher sehen..."
"Gemütlicher sehen" – das ist überhaupt nichts für Maximilian Plenert. Seit zwei Jahren weiß der Physiker, dass er an ADHS leidet, dem Aufmerksamkeits-Defizit Hyperaktivitäts-Syndrom:
"Im Studium war das alles nicht so das Problem, da war man ein bisschen der Chaot und so, aber dann mit Job und Familie, Stressbelastung, wenig Freizeit, wenig Möglichkeiten sich zurückzuziehen, dann wird man eher mal aggressiv, kurze Lunte...."
Sein Arzt verschreibt ihm das Medikament Ritalin. Seit einigen Monaten aber nimmt Plenert noch ein Präparat. Meist abends, um zu entspannen: Cannabis. Genauer: Cannabisblüten. Fünf Dosen à fünf Gramm stehen bei ihm zuhause.
Plenert legt die schwarze Umhängetasche auf seinen Schreibtisch. Holt Laptop, Brötchen-Tüte, und einen Apfel heraus. Dann noch eine transparente Dokumentenhülle:
"Das habe ich immer dabei. Ich habe natürlich immer meine Ausnahmegenehmigung führe ich immer bei mir, damit ich im Zweifelsfall immer auf der sicheren Seite bin."
Nur mit Stempel von der Bundesopiumstelle
"Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes", steht oben. Unten prangt der Stempel der Bundesopiumstelle.
"Ich habe auch eine Kopie davon neben unserer Haustür hängen. Meine Dosen sind meistens immer zuhause, dass wenn mal die Polizei klopfen würde, meine Frau auch noch mal sagen kann, übrigens das ist in Ordnung, dass hier Cannabis in der Bude ist."
Plenert hat die BTM Nr. 462 47 66. Und ist damit einer von gut 400 Patienten in Deutschland mit der Lizenz zum Cannabisgebrauch. Sein Arzt hat gegenüber den Behörden versichert, dass andere Präparate dem 32 -Jährigen nicht helfen.
"Ich meine, ich habe im Oktober meine Genehmigung bekommen, dann konnte ich auch erst einmal bestellen, es war dann auch erst Ende Januar da. Ich habe alle vier Sorten, die es damals gab, bestellt."
Zwölf Wochen dauerte es, bis die Apotheke liefern konnte. Vier unterschiedliche Cannabis-Sorten mit standardisiertem Wirkstoffgehalt. Hergestellt in den Niederlanden. Für das holländische Ministerium für Gesundheit und Sport.
"Das waren dann pro Dose 75 Euro, das sind dann 300 Euro, die zusammenkommen, plus BTM-Gebühr von ein paar Cent, in Vorkasse zu leisten."
Viel Geld für den 32-Jährigen, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Hanfverband eher bescheiden verdient. In Deutschland müssen fast alle Patienten für ihre Cannabis-Behandlung selber zahlen, die Krankenkassen lehnen in der Regel die Erstattung ab. Einige Betroffene zogen deswegen vor Gericht.
Mit Erfolg: Der hohe Apotheken-Preis für Cannabis-Präparate ist bedürftigen Patienten nicht zumutbar - befand Mitte letzten Jahres das Kölner Verwaltungsgericht. Und urteilte, das Schwerstkranke in Ausnahmefällen Cannabis selbst anbauen dürfen, wenn sie sich das Präparat aus der Apotheke nicht leisten können. Im Augenblick läuft zwar noch die Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Doch die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition sind aufgeschreckt.
"Und sie wissen, dass sie eine Lösung präsentieren müssen, die so gut ist, dass das Bundesverwaltungsgericht sagt, das ist eine Versorgung, die in der Realität, im Alltag der Patienten, mit ihren Nöten, mit der Versorgungslage, mit ihrer finanziellen Problemen, ihnen hilft. Und nur wenn sie das sicherstellen, wenn sie ein Gesetz basteln, dass dies sicherstellt, dann wird das Bundesverwaltungsgericht den Anbau nicht gestatten."
Bekenntnisse und Erkenntnisse der Politiker
Kassen-Erstattung oder Eigenanbau – die Politik steckt in der Zwickmühle. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe machte die Cannabis-Therapie dann auch zur Chefsache. Und erschien Ende März persönlich vor dem Petitionsausschuss, als das Thema diskutiert wurde...
Hermann Gröhe: "In dem Bereich in dem heute es eine Erlaubnis gibt durch die Bundesopiumstelle, entsprechend den Medizinalhanf zu erwerben, das wir hier eine Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten dahingehend anstreben, das wenn dies die angezeigte Behandlungsweise ist, dass wir dann eine Erstattungsfähigkeit schaffen."
Ann Marini: "Ja natürlich, wir als Krankenkasse haben auch sehr akribisch drauf geguckt, was sind es für O-Töne, was sind es für Entwicklungen, aber unter dem Strich muss man sagen, an den Fakten hat sich ja bisher nicht viel geändert. Eigentlich gar nichts."
Ann Marini, die Sprecherin beim GKV, dem Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, verfolgt seit Monaten die Be- und Erkenntnisse der Gesundheitspolitiker, wenn es um den Medizinalhanf geht.
"Wir reden nach wie vor, über Kosten, die dann beim Versicherten bleiben. Weil Blüten und Blätter nach wie vor nicht verkehrsfähig sind, kein Arzneimittel sind. Und die Pflanze an sich eine illegale Droge ist."
Holländischer Anbau kommt nicht hinterher
Und darum dürfen die Krankenkassen für diese Anwendungen nicht zahlen. Derzeit erstatten sie lediglich ein Präparat: Einen Extrakt auf Cannabis-Basis. Für ein exakt definiertes Krankheitsbild:
"Das ist für Multiple Sklerose und da auch wieder für ganz bestimmte Ausprägungen."
Nur dann wird dies Präparat erstattet. Mehr ist im Augenblick nicht möglich, es fehlen die gesetzlichen Regelungen, sagt Ann Marini und zuckt mit den Schultern.
"Nur es ist bislang jedenfalls nicht so, dass wir einen Gesetzesvorstoß kennen, also einen Plan, wie man denn den ganzen Ankündigungen, die da bisher gelaufen sind, auch wirklich Taten folgen lassen will."
Plenert: "Da muss ich eine schöne Tabelle angeben, wie viel Cannabis hatte ich am..."
Maximilian Plenert blättert in seinen Unterlagen. Der Physiker wird für seine Cannabis -Präparate wohl erst einmal weiter selber zahlen und Formulare ausfüllen müssen. Sogar wenn es kein Cannabis gibt. Weil die holländischen Hersteller mit dem Anbau nicht hinterherkommen.
"Dann ist der Terminus technicus: 'Fehlanzeige', die ich dann auch erstatten musste, obwohl ich nichts bekommen hatte im letzten Halbjahr, musste ich nochmal sagen: 'Fehlanzeige'. Damit das auch alles seine Ordnung hat."