Mehr Bürgerbeteiligung bei Atommülllager-Suche
Seit mehr als 35 Jahren wird über die Frage der Endlagerung von Atommüll gestritten. Heute berät der Bundestag über eine stärkere Beteiligung der Bürger an der Lösung – ein richtiger Schritt, glaubt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz. Am Ende aber müsse aber das Gemeinwohl im Vordergrund stehen.
Gabi Wuttke: Der Bundestag befasst sich heute zum ersten mal damit, mit dem Gesetzentwurf für die Suche nach einem Atommüll-Endlager. Was zunächst im Paket der Einigkeit zwischen Bund und Ländern verkauft wurde, hat sich inzwischen als Streitpunkt entpuppt – die Zwischenlagerung ohne Gorleben, denn in den nächsten Jahren kommen ja noch 26 Castoren aus dem Ausland zurück, außerdem fällt sowohl durch die noch laufenden AKW als auch deren Abriss weiterer radioaktiver Müll an. Wo soll das alles hin? Wolfram König ist der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, das zum Ressort von Peter Altmaier gehört. Ihn habe ich gefragt, ob die beiden zentralen Zwischenlager in Ahaus und Lubmin die Genehmigung haben, wiederaufbereitete Brennelemente zu lagern.
Wolfram König: Die Genehmigung für die rückgeführten Glaskokillen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen, die ist derzeit nur für das Zwischenlager in Gorleben gegeben, die anderen Zwischenlager sind genehmigt für eine direkte Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus den Kraftwerken.
Wuttke: Da müssen Sie uns jetzt erklären, was Glaskokillen sind.
König: Ja, Glaskokillen, das ist eine besondere Form der Abfälle, die zurückgeführt werden, das sind hochradioaktive Abfälle: Man hat vor längerer Zeit aus den Kraftwerken, aus der Bundesrepublik nach Frankreich und nach Großbritannien die abgebrannten Brennelemente verbracht, und es gab damals Verträge mit dem Unternehmen, dass diese Abfälle, die dann in Form dieser verglasten Kokillen zurückkommen, dass die zurückgenommen werden müssen. Und dieses muss jetzt eingelöst werden von den Unternehmen, mit Zustimmung natürlich der Bundesregierung.
Wuttke: Was also wird dann genau passieren, wenn Gorleben ausfällt und diese Transporte zurückkommen?
König: Es muss eine andere Zwischenlagerung geschaffen werden, die den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Das heißt, die Betreiber, die Energieversorgungsunternehmen, die diese Zwischenlager betreiben, müssen einen entsprechenden Antrag stellen, dieser Antrag muss darlegen, wie die Sicherheiten gewährleistet werden können für diesen Zwischenlagerzeitraum, und zwar ganz speziell abgestellt auf diese Abfalltypen.
Wuttke: Aber Herr König, warum sollte im derzeitigen Streit mit der Politik ein AKW-Betreiber durch zusätzliche Kapazitäten die Situation entlasten wollen?
König: Na gut, erst mal gilt das Primat der Politik, dann ist es eine Frage natürlich, ob man mit den Energieversorgungsunternehmen übereinkommt, diesen Weg zu gehen, der ja dazu dient, die Endlagerfrage insgesamt überhaupt lösbar zu machen, sie ist ja nicht zuletzt daran gescheitert, dass der Eindruck entstanden ist, dass alles auf Gorleben fixiert war, eben nicht nur auf das Zwischenlager, sondern mit jedem Transport dahin eben eine Verfestigung des Endlagers, was dort möglicherweise ja eingerichtet werden sollte, stattfindet. Und jetzt geht es halt darum, nicht weitere Transporte dorthin zu verbringen, um eben diesen Eindruck nicht zu verfestigen, und auch letztendlich damit ein Stück Risikominimierung zu betreiben dann. Wenn die Abfälle nur bis zu einem grenznahen Standort oder einem gut erreichbaren Standort gebracht werden, dann entfallen natürlich Transportwege zu einem Endlager, wo das immer auch später mal entstehen wird.
Wuttke: Aber kann jemand AKW-Betreiber zwingen, diese Genehmigung als Antrag zu stellen bei Ihnen?
König: Das müssen Juristen klären. Ich denke nicht, dass das über Zwang der richtige Weg ist, sondern hier geht es darum, mit den Energieversorgern gemeinschaftlich einen Weg zu finden. Hier finden Gespräche statt, die dann hoffentlich auch zum Ziel führen. Es geht darum, dass wir es mit Hochrisikomaterial zu tun haben, und wir werden zu beachten haben, dass nur solche Wege auch beschritten werden, die sicher begehbar sind. Und hier gehört zu der Sicherheit einmal der Nachweis, dass die Behälter sicher sind, dass die Zwischenlager die notwendigen Sicherheiten bieten, aber dass auch die Transporte dorthin gesichert werden können. Das sind alles Dinge, die eine gemeinschaftliche Vorgehensweise eigentlich erforderlich macht.
Wuttke: Noch mal von der anderen Seite gefragt – ich bringe Sie womöglich in eine unangenehme Lage –, aber die Politik ist nach der geltenden Rechtslage von den Kernkraftbetreibern weitaus abhängiger, als es scheint.
König: Nein, das ist so, dass die Politik natürlich die Vorgaben macht, welche Sicherheitsanforderungen an solche Zwischenlager zu stellen sind. Was einfach vorhanden ist, dass die Energieversorgungsunternehmen eine genehmigte Lagermöglichkeit haben, von der sie Gebrauch machen wollen. Es liegen für das Zwischenlager Gorleben die entsprechenden Anträge vor aus Sellafield, also aus Großbritannien, noch 21 Behälter zurückzuführen, und aus La Hague noch fünf Behälter, aus Frankreich, nach Gorleben. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, aber eben nur dort sind bislang alle technischen Voraussetzungen gegeben für diesen speziellen Behältertyp auch, die Sicherheiten gewährleisten zu können über einen, ja, wahrscheinlich noch jahrzehntelangen Zeitraum. Und dieser Rechtstitel, das hat ja schon vonseiten der Energieversorgungsunternehmen entsprechende Signale gegeben, auf den will man natürlich nicht ohne Weiteres verzichten. Also hier bedarf es einfach der Gesprächsdiplomatie zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den Energieversorgungsunternehmen.
Wuttke: Was ist denn da Ihre Prognose?
König: Ich glaube, dass die Energieversorgungsunternehmen – und das haben sie auch signalisiert – gegen die Bevölkerung, gegen die Politik nicht ihre Unternehmensstrategie aufstellen können. Sie sind, glaube ich, gut beraten, sich dieser Herausforderung zu stellen, aber es ist natürlich auch eine Frage der Finanzen, die dann letztendlich immer wieder eine Rolle spielen: Wer bezahlt den Mehraufwand, der damit verbunden sein kann?
Wuttke: Es wird noch einige Zeit dauern, bis in Deutschland ein Atommüll-Endlager gefunden worden ist, dann muss es auch noch hergerichtet werden. Die Frage also, wann sind denn in Deutschland die Kapazitäten in den zentralen und dezentralen Zwischenlagern voraussichtlich überhaupt erschöpft? Bis wann muss man denn da zu Potte kommen?
König: Also die Kapazitäten sind vorhanden. Wir haben weitaus mehr genehmigte Stellplätze für Castoren, hochradioaktive Abfälle, die dort zwischengelagert werden können, als gebraucht werden. Durch den Ausstieg aus der Atomenergie sind Plätze vorhanden – also es wird nicht an einer mangelnden Kapazität scheitern bis zum Abschalten der Reaktoren, sondern das Problem ist der Zeitraum, indem wir die Sicherheiten dieser Behälter auch nachweisen können, und hier tun wir gut dran, diese Zwischenlager nicht als letztendlich verkappte Endlager überhaupt erst ansatzweise ins Bewusstsein zu bringen, sondern es geht darum, dass diese Zwischenlager wirklich nur dazu dienen, bis ein Endlager, das alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, errichtet worden ist, zu nutzen, und dann letztendlich dieses weltweit bislang ungelöste Problem der Entsorgung von hochradioaktiven Abfällen aus den Kernkraftwerken zu beantworten.
Wuttke: Herr König, was geben Sie denn der Politik mit auf den Weg? Was wollen Sie?
König: Ich finde es gut, dass stärker die Frage der Bürgerbeteiligung, der Mitnahme der Gesellschaft auf diesem schwierigen Weg jetzt verankert wird in den gesetzlichen Vorgaben, die ja jetzt ab heute im Bundestag auch beraten werden. Aber wir müssen aufpassen, dass am Ende dieses Prozesses das Gemeinwohl auch im Vordergrund der Entscheidung steht. Es kann und darf nicht sein, dass wir am Ende eines sehr guten Bürgerbeteiligungsverfahrens dann aufgrund der mangelnden Akzeptanz eines Endlagers vor Ort dann sagen: Ja, aber bei uns geht es leider nicht. Ich glaube, da sind noch viele Hürden zu nehmen, und hier hat die Politik, hier haben wir als Gesellschaft schlicht und einfach auch die Verantwortung, diese Lasten auf uns zu nehmen und dem Gemeinwohl Rechnung zu tragen.
Wuttke: Wolfram König im Deutschlandradio Kultur, ich danke Ihnen sehr!
König: Gern geschehen!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Wolfram König: Die Genehmigung für die rückgeführten Glaskokillen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen, die ist derzeit nur für das Zwischenlager in Gorleben gegeben, die anderen Zwischenlager sind genehmigt für eine direkte Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus den Kraftwerken.
Wuttke: Da müssen Sie uns jetzt erklären, was Glaskokillen sind.
König: Ja, Glaskokillen, das ist eine besondere Form der Abfälle, die zurückgeführt werden, das sind hochradioaktive Abfälle: Man hat vor längerer Zeit aus den Kraftwerken, aus der Bundesrepublik nach Frankreich und nach Großbritannien die abgebrannten Brennelemente verbracht, und es gab damals Verträge mit dem Unternehmen, dass diese Abfälle, die dann in Form dieser verglasten Kokillen zurückkommen, dass die zurückgenommen werden müssen. Und dieses muss jetzt eingelöst werden von den Unternehmen, mit Zustimmung natürlich der Bundesregierung.
Wuttke: Was also wird dann genau passieren, wenn Gorleben ausfällt und diese Transporte zurückkommen?
König: Es muss eine andere Zwischenlagerung geschaffen werden, die den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Das heißt, die Betreiber, die Energieversorgungsunternehmen, die diese Zwischenlager betreiben, müssen einen entsprechenden Antrag stellen, dieser Antrag muss darlegen, wie die Sicherheiten gewährleistet werden können für diesen Zwischenlagerzeitraum, und zwar ganz speziell abgestellt auf diese Abfalltypen.
Wuttke: Aber Herr König, warum sollte im derzeitigen Streit mit der Politik ein AKW-Betreiber durch zusätzliche Kapazitäten die Situation entlasten wollen?
König: Na gut, erst mal gilt das Primat der Politik, dann ist es eine Frage natürlich, ob man mit den Energieversorgungsunternehmen übereinkommt, diesen Weg zu gehen, der ja dazu dient, die Endlagerfrage insgesamt überhaupt lösbar zu machen, sie ist ja nicht zuletzt daran gescheitert, dass der Eindruck entstanden ist, dass alles auf Gorleben fixiert war, eben nicht nur auf das Zwischenlager, sondern mit jedem Transport dahin eben eine Verfestigung des Endlagers, was dort möglicherweise ja eingerichtet werden sollte, stattfindet. Und jetzt geht es halt darum, nicht weitere Transporte dorthin zu verbringen, um eben diesen Eindruck nicht zu verfestigen, und auch letztendlich damit ein Stück Risikominimierung zu betreiben dann. Wenn die Abfälle nur bis zu einem grenznahen Standort oder einem gut erreichbaren Standort gebracht werden, dann entfallen natürlich Transportwege zu einem Endlager, wo das immer auch später mal entstehen wird.
Wuttke: Aber kann jemand AKW-Betreiber zwingen, diese Genehmigung als Antrag zu stellen bei Ihnen?
König: Das müssen Juristen klären. Ich denke nicht, dass das über Zwang der richtige Weg ist, sondern hier geht es darum, mit den Energieversorgern gemeinschaftlich einen Weg zu finden. Hier finden Gespräche statt, die dann hoffentlich auch zum Ziel führen. Es geht darum, dass wir es mit Hochrisikomaterial zu tun haben, und wir werden zu beachten haben, dass nur solche Wege auch beschritten werden, die sicher begehbar sind. Und hier gehört zu der Sicherheit einmal der Nachweis, dass die Behälter sicher sind, dass die Zwischenlager die notwendigen Sicherheiten bieten, aber dass auch die Transporte dorthin gesichert werden können. Das sind alles Dinge, die eine gemeinschaftliche Vorgehensweise eigentlich erforderlich macht.
Wuttke: Noch mal von der anderen Seite gefragt – ich bringe Sie womöglich in eine unangenehme Lage –, aber die Politik ist nach der geltenden Rechtslage von den Kernkraftbetreibern weitaus abhängiger, als es scheint.
König: Nein, das ist so, dass die Politik natürlich die Vorgaben macht, welche Sicherheitsanforderungen an solche Zwischenlager zu stellen sind. Was einfach vorhanden ist, dass die Energieversorgungsunternehmen eine genehmigte Lagermöglichkeit haben, von der sie Gebrauch machen wollen. Es liegen für das Zwischenlager Gorleben die entsprechenden Anträge vor aus Sellafield, also aus Großbritannien, noch 21 Behälter zurückzuführen, und aus La Hague noch fünf Behälter, aus Frankreich, nach Gorleben. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, aber eben nur dort sind bislang alle technischen Voraussetzungen gegeben für diesen speziellen Behältertyp auch, die Sicherheiten gewährleisten zu können über einen, ja, wahrscheinlich noch jahrzehntelangen Zeitraum. Und dieser Rechtstitel, das hat ja schon vonseiten der Energieversorgungsunternehmen entsprechende Signale gegeben, auf den will man natürlich nicht ohne Weiteres verzichten. Also hier bedarf es einfach der Gesprächsdiplomatie zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den Energieversorgungsunternehmen.
Wuttke: Was ist denn da Ihre Prognose?
König: Ich glaube, dass die Energieversorgungsunternehmen – und das haben sie auch signalisiert – gegen die Bevölkerung, gegen die Politik nicht ihre Unternehmensstrategie aufstellen können. Sie sind, glaube ich, gut beraten, sich dieser Herausforderung zu stellen, aber es ist natürlich auch eine Frage der Finanzen, die dann letztendlich immer wieder eine Rolle spielen: Wer bezahlt den Mehraufwand, der damit verbunden sein kann?
Wuttke: Es wird noch einige Zeit dauern, bis in Deutschland ein Atommüll-Endlager gefunden worden ist, dann muss es auch noch hergerichtet werden. Die Frage also, wann sind denn in Deutschland die Kapazitäten in den zentralen und dezentralen Zwischenlagern voraussichtlich überhaupt erschöpft? Bis wann muss man denn da zu Potte kommen?
König: Also die Kapazitäten sind vorhanden. Wir haben weitaus mehr genehmigte Stellplätze für Castoren, hochradioaktive Abfälle, die dort zwischengelagert werden können, als gebraucht werden. Durch den Ausstieg aus der Atomenergie sind Plätze vorhanden – also es wird nicht an einer mangelnden Kapazität scheitern bis zum Abschalten der Reaktoren, sondern das Problem ist der Zeitraum, indem wir die Sicherheiten dieser Behälter auch nachweisen können, und hier tun wir gut dran, diese Zwischenlager nicht als letztendlich verkappte Endlager überhaupt erst ansatzweise ins Bewusstsein zu bringen, sondern es geht darum, dass diese Zwischenlager wirklich nur dazu dienen, bis ein Endlager, das alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, errichtet worden ist, zu nutzen, und dann letztendlich dieses weltweit bislang ungelöste Problem der Entsorgung von hochradioaktiven Abfällen aus den Kernkraftwerken zu beantworten.
Wuttke: Herr König, was geben Sie denn der Politik mit auf den Weg? Was wollen Sie?
König: Ich finde es gut, dass stärker die Frage der Bürgerbeteiligung, der Mitnahme der Gesellschaft auf diesem schwierigen Weg jetzt verankert wird in den gesetzlichen Vorgaben, die ja jetzt ab heute im Bundestag auch beraten werden. Aber wir müssen aufpassen, dass am Ende dieses Prozesses das Gemeinwohl auch im Vordergrund der Entscheidung steht. Es kann und darf nicht sein, dass wir am Ende eines sehr guten Bürgerbeteiligungsverfahrens dann aufgrund der mangelnden Akzeptanz eines Endlagers vor Ort dann sagen: Ja, aber bei uns geht es leider nicht. Ich glaube, da sind noch viele Hürden zu nehmen, und hier hat die Politik, hier haben wir als Gesellschaft schlicht und einfach auch die Verantwortung, diese Lasten auf uns zu nehmen und dem Gemeinwohl Rechnung zu tragen.
Wuttke: Wolfram König im Deutschlandradio Kultur, ich danke Ihnen sehr!
König: Gern geschehen!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.