Menschenrechtsbeauftragter fordert Recht auf Wasser
Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Tom Königs, hat ein Menschenrecht auf Wasser gefordert.
Dieses Recht solle sowohl den Zugang jedes Einzelnen zum Trinkwasser als auch ein Diskriminierungsverbot enthalten, sagte Königs am Freitag im Deutschlandradio Kultur. Letzteres sei bei Menschenrechten ein wesentlicher Bestandteil: Heute dürfe niemand von der Wassernutzung ausgeschlossen werden. Anlässlich einer internationalen Wasser-Konferenz in Berlin, die vom Auswärtigen Amt und UN-Hochkommissariat für Menschenrechte veranstaltet wird, erinnerte Königs an die Millennium-Entwicklungsziele der UN. Eines der Ziele sei es, die Zahl derjenigen, die keinen Wasserzugang hätten, bis 2015 zu halbieren. Ein Menschenrecht auf Wasser würde dabei helfen. Königs wörtlich: "Sowohl das Recht des Einzelnen als auch die Fokussierung auf diesen defizitären Bereich würden helfen. Die Fokussierung ist auch deshalb wichtig, weil in vielen Ländern zum Beispiel Mädchen zum Wasserholen statt zur Schule geschickt werden. Das beeinträchtigt deren Bildungschancen. Da ein Umdenken herbeizuführen, ist eines der Ziele dieser Konferenz."
Die Einhaltung des Menschenrechts auf Wasser sollte nach Königs’ Ansicht idealerweise durch nationale Gerichte kontrolliert werden. Nur wenn diese das verweigern würden, müssten internationale Maßnahmen angewandt werden. In Europa wäre in einem solchen Fall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefragt. Königs weiter: "Man muss durchaus daran denken, dass in den Fällen, wo sich Staaten weigern, die Menschenrechte umzusetzen, internationale Gerichtsbarkeit entweder geschaffen oder genutzt wird."
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung erklärte, die Privatisierung von Wasser müsse nicht zwangsläufig im Widerspruch zum Menschenrecht auf Wasser stehen. Problematisch sei es nur, wenn dabei den Ärmsten der Armen kein Mindestrecht auf Wasser garantiert werde.
Die Einhaltung des Menschenrechts auf Wasser sollte nach Königs’ Ansicht idealerweise durch nationale Gerichte kontrolliert werden. Nur wenn diese das verweigern würden, müssten internationale Maßnahmen angewandt werden. In Europa wäre in einem solchen Fall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefragt. Königs weiter: "Man muss durchaus daran denken, dass in den Fällen, wo sich Staaten weigern, die Menschenrechte umzusetzen, internationale Gerichtsbarkeit entweder geschaffen oder genutzt wird."
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung erklärte, die Privatisierung von Wasser müsse nicht zwangsläufig im Widerspruch zum Menschenrecht auf Wasser stehen. Problematisch sei es nur, wenn dabei den Ärmsten der Armen kein Mindestrecht auf Wasser garantiert werde.