Meta-Konzern verliert vor Gericht gegen Düsseldorfer Filmwerkstatt

    Post von Mark Zuckerbergs Facebook-Konto mit Foto von ihm wird auf einem Mobiltelefon angezeigt. Möglicherweise handelt es sich bei dem Foto auch um ein Standbild eines Videos. Im Hintergrund ist das Meta-Logo auf einem Tablet-Bildschirm zu sehen.
    Meta - Mark Zuckerberg - Photo Illustration © IMAGO / NurPhoto / Jonathan Raa
    Der Meta-Konzern von Mark Zuckerberg hatte die Facebook-Seite einer gemeinnützigen Düsseldorfer Kultureinrichtung - der Filmwerkstatt - gesperrt. Zu Unrecht - hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Meta habe mit der Sperrung der Facebook-Seite seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, hieß es zur Begründung. Der Konzern habe die Seite der Filmwerkstatt zudem ohne Begründung gesperrt. Meta hatte vergeblich die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte bestritten. Die Klägerseite vermutet, das Meta die Seite wegen eines dort hochgeladenen Fotos des Films "Der Schamane und die Schlange" sperrte. Das Bild zeigt eine Gruppe nur leicht bekleideter indigener Menschen. Die Algorithmen hätten es möglicherweise als unzulässige Nacktheit erkannt. Als "großen Erfolg für die Kunstfreiheit" wertete die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" das Urteil - sie hatte die Klage unterstützt.