8,50 Euro für Theater-Praktikanten
Dauern Praktika länger als drei Monate, müssen sie demnächst mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde honoriert werden. Das bereitet der stets klammen Freien Szene Kopfschmerzen, denn hier sind längere Praktika die Regel. Einsteigern werde der Berufszugang erschwert.
Der Deutsche Bühnenverein appelliert an die Kulturhoheit der Länder: Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf würde zahlreichen Praktikanten und Quereinsteigern der Weg in Theater und Orchester verbaut werden. Nur Praktika, die der Ausbildung dienen und nicht länger als drei Monate sind, müssen nicht mit Mindestlohn bezahlt werden. Für viele Musiker, Regieassistenten, Inspizienten oder Requisiteure sind zeitlich länger Praktika üblich – meist erst nach dem Studienabschluss. Diese dann mit 8,50 Euro pro Stunde zu bezahlen, können sich viele Betriebe nicht leisten, so Rolf Bolwin, Direktor des Deutschen Bühnenvereins.
Schwierig ist die Zahlung des Mindestlohns vor allem in der freien Szene. Mühsam eingeworbene Fördermittel reichen hier kaum um alle anfallenden Kosten zu decken. Die Produktionen sind daher stärker auf Praktikanten oder Assistenten angewiesen. Entlohnt werden diese weniger mit Geld, als mit Verantwortung, Erfahrung und wertvollen Kontakten, sagt Christophe Knoch, Sprecher der Freien Szene: "Wenn man mit der Ausbildung fertig ist, ist man ein ausgebildeter Mensch und sollte dann eigentlich nicht mehr im Bereich der Praktika arbeiten. Das Problem ist, dass durch den gesetzlichen Mindestlohn die absurde Situation eintritt, dass die Praktikanten mehr verdienen als die ausführenden Künstler."
Eine ernsthafte Gefährdung freier Projekte sieht Knoch dadurch jedoch nicht: "Ich denke in der Praxis wird das so sein, dass irgendwelche Schlupflöcher gesucht werden oder irgendwelche Umfirmierungen stattfinden, wo man dann versucht dieser Situation so gut es geht gerecht zu werden oder auch so clever wie möglich damit umzugehen."
Der Bühnenverein fordert deshalb die Länder auf, sich um die Rahmenbedingungen der Theater und Orchester zu kümmern. Kurzum: dem Mindestlohn nicht ohne weitere Ausnahmen zuzustimmen!