"Recht auf Gesundheit wahren"
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, die Pflege älterer Menschen zu verbessern. Trotz vieler Diskussionen in den letzten 20 Jahren habe sich in der Pflege wenig verändert, bilanziert Instituts-Mitarbeiterin Claudia Mahler.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht bei der Pflege älterer Menschen in Deutschland noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Im Deutschlandradio Kultur sagte Instituts-Mitarbeiterin Claudia Mahler, Menschenrechte ständen jedem Einzelnen von Geburt an zu. Damit seien auch pflegebedürftige Menschen "Rechtsträger" und hätten unter anderem ein "Recht auf Gesundheit". Dieses sieht Mahler beispielsweise durch Defizite bei der Behandlung von Druckgeschwüren und Schmerzen verletzt. "Hier steht den Leuten noch ein Mehr an gesundheitlicher Versorgung zu", betonte sie. Als weitere Missstände in der Pflege benannte die Menschenrechtsexpertin Gewalt und Misshandlungen, abgeschlossene Zimmer, die Fixierung von Pflegebedürftigen und der Einsatz von Windeln, weil der normale Toilettengang nicht in den Zeitplan passt. Das Institut wird der Bundesregierung heute ein Papier mit Empfehlungen übergeben, wie die Menschenrechte in der Pflege besser gewahrt werden können. Mahler sagte, bereits 2006 habe es eine Studie des Instituts mit ähnlichen Empfehlungen gegeben. "Es hat sich nicht wahnsinnig viel getan, und wenn man sich die Diskussionen der letzten 25 Jahre ansieht, dann sind die immer noch sehr ähnlich. Man hat noch nicht wirklich an den Rahmenbedingungen etwas geändert."
Das Interview im Wortlaut:
Nana Brink: Wenn wir von Menschenrechten hören und deren Verletzung, dann denken wir vielleicht an den ausgepeitschten Blogger in Saudi-Arabien oder die verfolgten Homosexuellen in Russland oder die entrechteten Frauen im selbsternannten Kalifat der IS-Terrormiliz. Aber Menschenrechte sind auch hierzulande ein Thema, auch wenn wir das meist gar nicht wahrhaben wollen. Zum Beispiel im Bereich der Pflege älterer Menschen.
Über 2,7 Millionen Menschen werden ja laut Prognosen im Jahr 2020 pflegebedürftig sein und ihre Bedürfnisse auf Pflege sind ganz unterschiedlich.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte gibt heute der Bundesregierung, die sich das Thema Pflege ja wie alle anderen Bundesregierungen auch auf die Fahnen geschrieben hat, ein paar Empfehlungen: "Menschenrechte in der Pflege. Was die Politik zum Schutz älterer Menschen tun kann" heißt das Papier. Und maßgeblich mitgeschrieben hat es Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Ich grüße Sie, guten Morgen!
Claudia Mahler: Guten Morgen!
Brink: Wo sehen Sie denn Menschenrechte im Pflegebereich bei uns verletzt?
Die Behandlung von Druckgeschwüren und Schmerzen muss besser werden
Mahler: Sie haben es ja schon gesagt: Alle Menschen, die sozusagen in Pflege sind, sind ja auch in hilfebedürftigen Positionen, von außen gesehen. Aber man darf nicht vergessen: Sie haben Rechte. Und diese Menschenrechte – das ist ja das Schöne daran – stehen ihnen von Geburt an zu und die geben sie auch nicht in der Pflege ab, wenn sie gepflegt werden. Also, sie sind Rechtsträger.
Die Rechte, um die es konkret geht, ist zum Beispiel das Recht auf Gesundheit. Hier hat beispielsweise der MDS – das ist der Medizinische Dienst der sozialen Krankenkassen – hat noch mal ganz klar dargelegt, dass beispielsweise die Behandlung von Druckgeschwüren oder psychischen Krankheiten noch nicht ausreichend verankert ist und dass es hier also noch Defizite gibt. Und auch die Schmerzbehandlung ist noch nicht ausreichend verankert.
Das heißt, hier steht den Leuten eigentlich noch ein Mehr an gesundheitlicher Versorgung zu. Beispielsweise die Behandlung der Druckgeschwüre oder die Vermeidung dieser Druckgeschwüre, die sind sehr schmerzhaft. Da kann man den Älteren in Pflege schon mal sehr viel Gutes tun, wenn man dieses Recht wirklich ernst nimmt.
Brink: Sie meinen, dass, wenn man zum Beispiel wundliegt und nicht mehr aufstehen kann und es nicht genug Zeit gibt, den Menschen dann zu helfen sich zu bewegen oder aufzustehen?
Es gibt ein Recht auf Freiheit von Gewalt
Mahler: Genau. Und wenn man das sozusagen noch mal mehr verankert, dass das auch ein Recht ist, dass ich so weit gut gepflegt werde, dass ich hier keinerlei gesundheitliche Einschränkung habe, was wahrscheinlich bei den meisten schon im Hinterkopf völlig klar ist, dann wird es wahrscheinlich auch noch mal klarer, dass man hier was tun muss.
Ein anderer Punkt, der relativ oft in der Presse genannt wird, ist Gewalt oder Misshandlung und inhumane Behandlung, die in Pflegeheimen vor sich geht, oder auch in der privaten Pflege. Und hier gibt es ganz klar ein Recht auf Freiheit von Gewalt. Und ein besonderer Punkt sind quasi Fixierungen. Also, ältere Menschen werden öfter mal ruhiggestellt in ihren Betten, entweder mit Gurten oder mit so Bettgittern auf der Seite.
Aber es gibt natürlich auch noch viel einfachere Mittel, einen tiefen Sessel, wo die älteren Damen und Herren nicht mehr rauskommen, oder ein Zimmer abschließen. Hier wird ganz klar Gewalt angewendet oder die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Es gibt einen Punkt, dass man das genehmigen kann, aber auch in diesem Bericht des MDS ist noch mal klar dargelegt worden, dass es noch wirklich zu viele gibt, die es einfach anwenden, weil die Zeit beispielsweise fehlt oder es einfacher ist.
Brink: Nun hat man ja schon, wenn man das liest und wenn man das hört von Ihnen, fragt man sich ja schon, ist das nicht eigentlich allgemein selbstverständlich, dass man pfleglich mit zu Pflegenden umgeht? Aber es ist es nicht, wie Sie ja aus Ihrer Erfahrung wissen!
Mahler: Man würde immer davon ausgehen, es würde so sein. Wir hatten ja schon 2006 eine Studie sozusagen zu dem Thema rausgegeben, wo ähnliche Empfehlungen drin sind. Es hat sich nicht wahnsinnig viel getan. Und wenn man sich die Diskussionen der letzten zehn, 20 Jahre ansieht, dann sind die Diskussionen immer noch sehr ähnlich.
Also, man hat noch nicht wirklich an den Rahmenbedingungen was geändert. Wo ich sehe, wo ein bisschen auch mehr Bewegung reinkommt, ist beispielsweise auch durch die Behindertenrechtskonvention. Da ist das Thema Selbstbestimmung noch mal deutlich größer geworden, oder eben Assistenz. Dass man eben gewisse Leistungen hinzugibt, dass man einem hilft, beispielsweise auf die Toilette zu gehen, um dieses Recht selbstbestimmt auszuüben. Weil, es wird auch noch von sehr vielen Heimen berichtet, dass einfach Windeln für alle ausgegeben werden, weil es in den Zeitplan besser zu integrieren ist.
Brink: Und das würde dann das Recht auf Autonomie einschränken oder ...
Mahler: Das würde einerseits das Recht auf Autonomie und Sanitärversorgung einschränken. Ich meine, man muss sich das nur persönlich vorstellen, dass einfach keiner kommt, der mit einem auf die Toilette geht, und man lieber eine Windel verpasst kriegt.
Brink: Das möchte man sich lieber nicht vorstellen.
Mahler: Das stelle ich mir auch nicht unter menschenwürdiger Pflege vor.
Brink: Warum können dann die Menschenrechte eine geeignete ... Oder können sie eine geeignete Messlatte für gute Pflege sein?
Mahler: Ich denke, schon allein durch diesen Paradigmenwechsel, den ich kurz mal angesprochen habe, dass eben die älteren Menschen in Pflege Rechteträger sind, ist ...
Brink: Also etwas, was Sie einfordern können?
Ein Rechtsträger zu sein ist etwas völlig anderes als ein Hilfeempfänger
Mahler: Genau, ist schon mal etwas anderes als Hilfeempfänger zu sein. Sie können diese Rechte einfordern. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, auch sozusagen einen Schutz für die älteren Menschen in Pflege gegen Gewalt beispielsweise aufrechtzuerhalten, und diese zu gewährleisten. Das heißt, strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Also, das Pflegesystem so auszurichten, dass eben die Rechte gewährleistet sind.
Da sind sie schon noch mal an einem anderen Punkt, ich kann diese Rechte auch einklagen. Aber dafür müssen Sie wahrscheinlich auch noch mehr in die Pflege integriert werden, sei es von der Struktur oder sei es dahingehend, dass man eben auch besser informiert wird, was einem zusteht. Und Sie hatten das mit dem Einfordern ja schon angesprochen: Wir sind auch der Meinung, dass es hier bessere Beschwerdestellen auch geben muss. Das ist zum Beispiel eine Forderung an die Bundesregierung und die Länder, dass man unabhängige und barrierefreie Beschwerdestellen einführt. Dass die Leute die Missstände, die sie sehen, auch wirklich offenlegen können.
Brink: Haben Sie schon Erfahrung damit, wie die Politik auf Ihre Vorschläge reagiert? Wahrscheinlich nach dem Motto, na ja, dann brauchen wir mehr Geld für Pflege und das haben wir nicht ...
Mahler: Ich glaube, einige Punkte ... Erstens, ja, mehr Geld braucht man immer. Ressourcen ist immer ein schwieriger Punkt. Aber ich glaube, einige Punkte, die wir auch empfehlen, will, glaube ich, die Bundesregierung zum Beispiel jetzt machen, zumindest klingt es so an, beispielsweise die Pflegeberufe aufwerten. Damit eben hier auch noch mal die Ausbildung verbessert wird. Und unsere Forderung wäre dann natürlich, die Menschenrechte auch in die Ausbildung mit zu integrieren.
Brink: Claudia Mahler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Und die geben heute der Politik für den Pflegebereich einige Empfehlungen. Vielen Dank, Frau Mahler, für das Gespräch!
Mahler: Vielen Dank Ihnen, Wiederhören!
Brink: Und noch ein Hinweis auf unsere Reportage: Um zehn vor acht beschäftigen wir uns auch noch mal mit dem Bereich Pflege im weitesten Sinne. Ein Drittel aller Senioren gelten als potenziell suchtgefährdet. Und unsere Reporterin war in einer Suchtklinik unterwegs.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.