Mit Hausrecht bleibt Maskenpflicht in Kultureinrichtungen

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die u.a. den Wegfall der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden vorsieht, kann die Maskenpflicht dennoch Bestand haben. Er gehe von einer Übergangszeit bis zum Sommer aus, sagte der Präsident des Deutschen Museumsbundes, Köhne, im Deutschlandfunk. Kultureinrichtungen hätten ein Hausrecht und könnten Verweise aussprechen. So könne man per Hausrecht sagen, bei uns müsse man weiter eine Maske tragen. Laut Köhne hätten sich die Karlsruher Staatlichen Museen einvernehmlich dafür entschieden, bis Ende April die Maskenpflicht vorzuschreiben.