Moralphilosoph zum Hartz-IV-Urteil

Es gibt "eine Vielzahl von vernünftigen Gerechtigkeitsvorstellungen"

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Richter des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sitzen zu Gericht
Eine Frage der Menschenwürde? - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Sanktionskürzungen bei Hartz IV. © picture alliance / dpa / Uli Deck
Rudolf Schüßler im Gespräch mit Axel Rahmlow · 05.11.2019
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Aus Sicht des Philosophen Rudolf Schüßler sorgt das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Gerechtigkeit: Es hatte entschieden, dass Kürzungen als Sanktion legitim sind. Sie dürfen aber nicht so drastisch wie bisher ausfallen.
Hartz-IV-Empfängern dürfen Leistungen gekürzt werden, aber nicht so drastisch. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Grundgesetz erlaube zwar derartige Sanktionsmaßnahmen, so das Gericht, Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent der Leistungen würden aber zu weit gehen.
Eine politisch "hoch-kontroverse" und "juristisch schwierige" Frage, wie der Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in der Einführung der Gerichtsentscheidung betonte.

Zeitweilige Kürzungen verletzten nicht die Menschenwürde

Aus Sicht des Moralphilosophen Rudolf Schüßler sorgt das Urteil für mehr Gerechtigkeit – und die Entscheidungen der Richter über derartige Verhältnismäßigkeitsfragen sei "sehr gut begründet". Zwar würde der Hartz-IV-Satz nur das menschenwürdige Existenzminimum sichern. Ein dauerhaftes Leben unterhalb dieses Existenzminimums könne also menschenunwürdig sein. Ein "zeitweiliger Entzug dieses Satzes" müsse aber nicht zwangsläufig die Menschenwürde verletzten – könne also durchaus legitim seien.
"Und dabei ist immer entscheidend, wie man dazu steht, dass Menschen grundsätzlich verpflichtet sind, eine Arbeit zu suchen und sich selbstständig zu ernähren. Das heißt: Diese Selbstständigkeit als Pflicht, die ist natürlich in diese Überlegungen einzubeziehen und das gesteht auch das Bundesverfassungsgericht zu, in seinem Urteil."

Regierung darf eigene Gerechtigkeitsvorstellung vertreten

Letztendlich gebe es aber immer unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen: Man müsse in Rechnung stellen, dass sich "die Gerechtigkeitsvorstellungen eines Linken und eines CDU-Mitglieds" unterscheiden. "Das ist legitim." Es gebe "halt eine Vielzahl von vernünftigen Gerechtigkeitsvorstellungen" zu Hartz IV.
"Der Punkt ist nicht, welcher von diesen verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen, die in dem politischen Spektrum vorhanden sind, ist die gerechte. Darüber wird sich nie Einigkeit erzielen lassen. Die Frage ist vielmehr: Darf eine Regierung zum politischen Wohl der Gemeinschaft eine vernünftig vertretbare Position raussuchen, auf deren Basis sie dann ihre Gesetze erlässt oder auch politisch arbeitet? Und meines Erachtens ist das legitim. Das heißt, die Regierung hat hier die Erlaubnis, eine vernünftig vertretbare Meinung auszusuchen und zur politisch maßgeblichen zu machen."
(lkn)
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