Museum muss Verkäufer des Schabowski-Zettels preisgeben
![Ein Besucher verfolgt in der Gedenkstätte Deutsche Teilung in Marienborn (Sachsen-Anhalt) die Fernsehaufzeichnung der Pressekonferenz vom 09. November 1989. Ein Besucher verfolgt in der Gedenkstätte Deutsche Teilung in Marienborn (Sachsen-Anhalt) die Fernsehaufzeichnung der Pressekonferenz vom 09. November 1989.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_5/ff/FILE_5ff0a4953bbce9be1cf8bd623dda5064/guenter-shabowski-13638930-jpg-100-1920x1080.jpg)
Das Haus der Geschichte muss der Presse den Namen des Verkäufers des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit der Klage eines "Bild"-Journalisten teilweise stattgegeben. Es geht dabei um den handschriftlichen Notizzettel des SED-Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski. Auf der historischen Pressekonferenz vom 9. November 1989, hatte Schabowski mit Blick auf den Zettel die sofortige Reisefreiheit für DDR-Bürger angekündigt, was den Fall der Berliner Mauer zur Folge hatte. Das Haus der Geschichte in Bonn hatte den Zettel 2015 für 25 000 Euro gekauft und dem Verkäufer Anonymität zugesichert. Das Gericht bewertete das Informationsinteresse der Presse höher als die Interessen des Zweitverkäufers. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung einlegen.