Matthias Buth, Jahrgang 1951, ist Lyriker und Publizist und veröffentlichte zahlreiche Prosa- und Gedichtbände, zuletzt "Weiß ist das Leopardenfell des Himmels" und "Der Schnee stellt seine Leiter an die Ringmauer". Der promovierte Jurist war bis Ende 2016 Justiziar im Kanzleramt bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und arbeitet heute als Rechtsanwalt.
Warum die Deutsche Islamkonferenz aufgelöst werden sollte
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Für ein Ende der Islamkonferenz des Bundes plädiert der Jurist Matthias Buth. Nicht nur, weil dort Verbände mit einem fragwürdigen Verhältnis zu Grundgesetz und Menschenrechten vertreten seien. Auch fehle dem Bund laut Verfassung dafür die Kompetenz.
Etwas Wichtiges vorab: Das Grundgesetz stellt das staatliche Verhalten zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Kompetenzbereich der Länder und nicht des Bundes. Das Bundesinnenministerium sagt dies auch auf seiner Website, überrascht dann aber mit dem Satz, es sei "für Fragen des Verhältnisses zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig". Dies ist rechtlich diffus und entspricht nicht dem Handlungsrahmen unserer föderalen Verfassung.
Religionsgemeinschaften können sich mitgliedschaftlich verfassen wie sie wollen, wenn sie es möchten, auch als eingetragene Vereine. Und so haben sich einige islamische Verbände organisiert. Wollen sie aber in den Genuss der rechtlichen Privilegien kommen, wie sie etwa die christlichen Kirchen im Steuerrecht genießen, müssten sie sich darum bemühen, von den Ländern als Körperschaften des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden.
Bisher keine Anerkennung als öffentlich-rechliche Körperschaft
Es gibt offenbar gute Gründe dafür, dass deutschlandweit keiner der vier im "Koordinierungsrat der Muslime" operierenden Verbände als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt ist. Versuche blieben bisher auf der Strecke, um sich nicht den Rechtspflichten des Grundgesetzes – so auch dem Recht auf Austritt aus der Religionsgemeinschaft - auszusetzen. Zudem müssten sie dann ihre Mitgliedschaften offenlegen und eine "Moscheesteuer" erheben. Das wollen sie nicht, denn dann würden die Muslimverbände die meisten Mitglieder verlieren und ihre geringe politische Legitimation weiter mindern.
Auch die Wahl der Akteure durch das BMI ist fragwürdig
Medienpräsente Funktionäre wie Aiman Mazyek etwa vom Zentralrat der Muslime halten die Scharia des Koran für vereinbar mit der Demokratie und haben es geschafft, den Begriff "Islamophobie" als gleichrangig neben den des "Antisemitismus" zu setzen. Der Bund unterstützt so eine Ausrichtung eines Islam in Deutschland, der sich nicht mit den Menschenrechten des Grundgesetzes vereinbaren lässt.
Welcher Islam gehört zu Deutschland?
Der Berliner Soziologe Ruud Koopmans hat in einer profunden Studie den Islam weltweit und in unserem Land analysiert und betont, man solle nicht fragen, ob "der" Islam zu Deutschland gehöre, sondern "welcher Islam" zu einer liberaler Demokratie gehören kann? Die maßgeblichen Islamverbände, die jahrelang vom Bund hofiert werden, gehören - nach Koopmans – aber nicht dazu. Denn diese können allenfalls für zehn Prozent der etwa 5 Millionen Muslime in Deutschland sprechen.
Sie vertreten den Scharia-Islam und werden, wie die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) von der Erdogan-Türkei und den arabischen Staaten wie Saudi-Arabien finanziert, bei denen der Islam Staatsreligion ist und den sie exportieren wollen. Fakt ist aber, dass 90 Prozent der fünf Millionen Muslime überhaupt nicht organisiert sind.
Es ist konsequent, dass der Staatsrechtler Josef Isensee der Hessischen Landesregierung von der weiteren Zusammenarbeit mit der DITIB als Erdogans staatliche Marionette abrät.
Eine Rechtsanmaßung des Bundes
Das in den Freitagspredigten propagierte Bild vom Mann als Glaubensmärtyrer und der Frau als zweitrangigen Menschen widerspricht dem Grundgesetz. Dass die Gemeinschaft "Milli Görüs" antisemitisch agiert und vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert wird, stört indes die Gesprächs- und Förderbereitschaft des Bundesinnenministeriums nicht.
Zu Beginn des nun zu Ende gegangenen Ramadan wandte sich die Bundesregierung durch Staatssekretär Markus Kerber an "die lieben Musliminnen und Muslime", als hätten wir eine Staatskirche und als wären Muslime in Deutschland nicht auch deutsche Staatsbürger, für die nur eines gilt: das Grundgesetz.
Nach der Coronakrise sollten die Länder sich endlich auf ihre Kompetenzen im Religionsverfassungsrecht besinnen, denn sie sind es, die rechtlich gefordert sind. Die Rechtsanmaßungen von Berlin müssen ein Ende haben, genau so wie die Deutsche Islamkonferenz des Bundes.