Nachlass-Klage gegen Kunstmuseen Krefeld

Unklare Provenienz von Mondrian-Bildern

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Die Fassade des Kaiser-Wilhelm-Museums in Krefeld mit Namenszug über dem Eingang aus der Froschperspektive.
Im Kaiser-Wilhelm-Museum in Krefeld hängen vier umstrittene Mondrian-Bilder. © picture alliance / dpa / Bernd Thissen
Stefan Koldehoff im Gespräch mit Johannes Nichelmann |
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Der Streit um vier Bilder von Piet Mondrian in einem Krefelder Museum schwelt seit Jahren. Nun haben seine Erben Klage wegen angeblich unrechtmäßigen Besitzes eingereicht. Kunstexperte Stefan Koldehoff fordert das Museum auf, auf die Erben zuzugehen.
In den USA lebende Nachfahren des niederländischen Malers Piet Mondrian verlangen die Herausgabe von vier Bildern, die im Besitz des Kaiser-Wilhelm-Museums in Krefeld sind. Die Bilder seien unrechtmäßig erworben worden, so die Argumentation der Erben: Mondrian habe ihnen die Bilder im Jahr 1929 nur leihweise für eine Ausstellung zur Verfügung gestellt, die nie stattgefunden habe.
Ein vor einem Jahr veröffentlichtes Provenienz-Gutachten brachte kaum Klärung. Nun haben die Erben Klage gegen die Stadt Krefeld und ihre Kunstmuseen eingereicht. Die Bilder seien offenbar trotz abgesagter Ausstellung in Krefeld verblieben und nach dem Zweiten Weltkrieg inventarisiert, also in den Museumsbesitz überführt worden, sagt Kunstexperte Stefan Koldehoff.

Die Stadt Krefeld sieht sich im Recht

Bis heute könne aber nicht geklärt werden, wo die Bilder hergekommen seien, denn es gebe keinerlei Dokumente. Deswegen forderten die Mondrian-Erben die Rückgabe. Eine gütliche Einigung habe die Stadt Krefeld abgelehnt, weil man der Meinung sei, sich im rechtmäßigen Besitz der Bilder zu befinden.
Dazu trügen zwei Punkte bei, sagt Koldehoff: "Das ist zum einen der Umstand, dass das Ganze längst verjährt ist. Und der andere Punkt ist, dass man argumentiert: Es war immer bekannt, wo sich die Bilder befunden haben. Sie waren auf Ausstellungen, sie sind auf der Documenta zu sehen gewesen."
Mondrian oder seine Nachfahren hätten sich also melden und die Bilder zurückfordern können, das sei aber all die Jahre nicht geschehen.
Eine Porträtfotografie aus dem Jahr 1915 zeigt den Maler Piet Mondrian in schwarzweiß.
Unter den Nazis galten seine Bilder als "entartete Kunst": Piet Mondrian in einer Aufnahme um 1915.© imago-images / United Archives International
Mondrians Erben argumentierten, dass es keine Verjährung gebe, weil sie den Fall im Zusammenhang der NS-Raubkunst-Thematik sähen. Weil Mondrian bei den Nazis als entarteter Künstler galt, hätte er die Bilder gar nicht zurückfordern können.
"Wenn das Gericht dem folgen würde, also einen NS-Bezug sieht, dann wäre sicherlich die Verjährung kein Argument mehr", sagt Koldehoff. Denn bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit würden US-Gerichte keine Verjährung anerkennen.

Das Museum soll sich auf Gespräche einlassen

Koldehoff ist der Meinung, dass Museen bei Restitutionsfragen grundsätzlich offener sein müssten.
"Sie dürfen nicht so tun, als brächen ihre Wände zusammen, wenn da mal ein Bild nicht mehr dran hängt. Das Krefelder Museum hat eine großartige Sammlung. Und wenn es diese Bilder nicht zu Recht besitzt, dann gibt es, Verjährung hin oder her, keine Gründe dafür, nicht proaktiv zu forschen und die Archive zu öffnen. Und wenn man da nichts findet, was den rechtmäßigen Besitz dieser Bilder belegt, dann muss man sich auf Gespräche einlassen."
Es handle sich um eine ethische Frage, die man nicht rein juristisch beurteilen dürfe. Das Museum wäre gut beraten, wenn es sich nicht weiterhin auf seinen Standpunkt stellen würde, sagt Koldehoff.
(rja)
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