Hepp-Kexel-Gruppe, Aktion Widerstand, Ekkehard Weil, "Bombenhirn" Naumann – kaum jemand kennt diese Namen. Auch den verantwortlichen Politikern ging es wohl so, als 2011 der NSU aufflog. Dabei gab es in der Bundesrepublik seit den 1960er-Jahren Terrorakte von Rechtsextremisten. Hören Sie auch das Feature "Verdrängte Vergangenheit?" von Philipp Schnee zum Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik.
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Das fast vergessene "Stammheim von rechts"
07:43 Minuten
Im Bückeburger Prozess wurden vor 40 Jahren zum ersten Mal Rechtsextremisten als Terroristen verurteilt. Dabei stand Ende der 70er-Jahre für Terrorismus in Deutschland vor allem: die RAF. Auch in der Erinnerungskultur kommt Rechtsterrorismus kaum vor.
"Sechs Neonazis sind in Bückeburg angeklagt, weil sie sich Geld und Waffen durch Überfälle auf militärische Einrichtungen, Banken und Privatleute beschafften."
"Stammheim von rechts" wurde er genannt, der Prozess, der aus Sicherheitsgründen in die Justizvollzugsanstalt Bückeburg verlegt worden war. Ein Ereignis, das sich auch der DDR-Rundfunk in seiner Sendung "Hallo Deutschland" nicht entgehen ließ.
Die sechs Mitglieder der "Werwolf-Gruppe", wie sie sich selbst nannten, hatten zwei Banken überfallen, einen Unternehmer in seinem Haus ausgeraubt und bei Überfällen auf Kasernen und Übungsplätze der Bundeswehr Maschinengewehre und Munition erbeutet.
Anschlag auf Gedenkstätte Bergen-Belsen geplant
Die Historikerin Barbara Manthe forscht an der Hochschule Düsseldorf zur Geschichte des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik.
"Alle diese Männer hatten eine Vorgeschichte in extrem rechten Organisationen, zum Beispiel bei den Jungen Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der NPD, oder der neonazistischen Wiking-Jugend. Sie waren also nicht unbefleckt, sondern durchaus schon vorher radikalisiert und politisiert worden."
Geplant hatten sie einen Sprengstoffanschlag auf die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Bergen-Belsen. Außerdem: ein Attentat auf Serge und Beate Klarsfeld, die Befreiung von Rudolf Hess aus dem alliierten Kriegsverbrechergefängnis, Anschläge auf die Berliner Mauer und die Grenze der DDR. Doch vor ihrem ersten terroristischen Anschlag wurden sie verhaftet.
Als mutmaßlicher Rädelsführer galt Michael Kühnen, ein junger Neonazi-Kader, damals schon bekannt und berüchtigt, in den 1980er-Jahren wurde er dann zu einer prägenden Figur des Neonazismus in West-Deutschland.
"Also er hat sich nicht davor gescheut, ganz offen ganz radikale Positionen zu vertreten, zum Beispiel einen äußerst radikalen Antisemitismus. Dass er nicht wie andere alte und neue Nazis gesagt hat ‚Ja, unter Hitler war nicht alles schlecht‘, sondern dass er gesagt hat: ‚Ja, ich bin Antisemit und ich befürworte das, was unter dem Nationalsozialismus passiert ist‘, nämlich die Ermordung der europäischen Juden."
Im Mai 1979 begann – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen – der Prozess gegen Kühnen und seine fünf Mitangeklagten:
"Zeitgenössisch wurde der Verlauf des Prozesses sehr stark kritisiert, weil es den Angeklagten möglich war, das Prozessgeschehen sehr stark zu beeinflussen. Sie konnten im Prozess provozieren. Es waren fast immer sympathisierende Besucher anwesend, das ging dann so weit, dass sogar der Hitlergruß gezeigt wurde oder dass Kühnen auch unwidersprochen seine inhaltlichen Aussagen tätigen konnte."
"‘Ich bin kein Antisemit, sondern ein Antizionist‘, versichert der Michael Kühnen im schwarzen Lederdress, wenn er vom ‚Kampfauftrag der arischen Völkerfamilie‘ spricht." So berichtete "Die Zeit" im Juli 1979 aus dem Gerichtssaal. "Ungestört von dem entgegenkommenden Richter ... und dem Vertreter der Bundesanwaltschaft, … empfiehlt er den Weg in den rechten Untergrund. Ihm geht es um das ‚Wiedererwachen Deutschlands‘, um die ‚Neugründung der NSDAP‘ und um ein ‚Reich in alter Stärke‘."
"terrorist show" vor Gericht
"Es gibt in der Forschung zu Prozessen gegen Terroristen den Begriff der ‚terrorist show‘. Die Terroristen versuchen eine eigene Erzählung im Prozess zu erzählen. Und im Fall von Bückeburg haben wir den Fall, eine Show oder ein terroristisches Theater zu veranstalten. Zum Beispiel haben die Angeklagten gesagt: 'Wir sind Nationalsozialisten, wir wollen auch so benannt werden. Und wir möchten auch, dass das Gericht das anerkennt.'
Und einer der größten und öffentlich wirksamsten Coups war die Ladung von Garry Lauck, der Führer der NSDAP/ AO in den USA, ein sehr radikaler Nationalsozialist, der in Deutschland viele Kontakte hatte. Und tatsächlich hätte man die Zeugenaussage von Lauck, die für die Vorwürfe nicht besonders relevant gewesen sind, dieser Aussage hätte man nicht zustimmen müssen seitens des Gerichts, weil Garry Lauck auch ein Einreiseverbot in die Bundesrepublik hatte. Es wurde aber aufgehoben, sodass er einreisen konnte."
"Herr Lauck war hier um 8.40 in der Justizvollzugsanstalt eingetroffen..." – Ein Reporter des WDR berichtete von der Zeugenaussage des US-Nationalsozialisten. "Er wurde gestern Mittag von Frankfurt nach Bückeburg geflogen, in einem geheim gehaltenen Hotel untergebracht. Heute Morgen war es dann so weit, er kam in einer blauen Limousine an und der Führer der NSDAP-Aufbauorganisation traf ein in einem blauen Blazer, graue Hose und wirkte auf mich mehr wie ein Oberlehrer als wie der Führer einer nationalen Organisation". "Das ist es wohl auch kaum, nech? Das ist doch hoffentlich nur ein Haufen, Häufchen?", entgegnete der Moderator. "Ja sicherlich, das ist sicherlich nur ein Häufchen. Aber ein Häufchen, das sehr gefährlich ist", darauf der Reporter.
Ambivalenz in der Medienberichterstattung
"Also ich konnte beobachten, bei der Analyse der zeitgenössischen Berichte, dass es da eine Ambivalenz gab", sagt Barbara Manthe. "Einerseits haben die Medien auf die Gefährlichkeit von Kühnen, aber auch den anderen Angeklagten schon hingewiesen, andererseits wurde gemutmaßt, ob das nicht ein bisschen viel Aufwand gewesen ist für eine – ich sage es jetzt mal in eigenen Worten – ‚irre Truppe‘, die bald im Gefängnis sein würde. Also die gesellschaftliche Dimension des Neonazismus und Rechtsterrorismus wurde nicht überall anerkannt. Keinesfalls so wie es in der Diskussion über die RAF gewesen ist, wo ganz klar die terroristische Bedrohung mitgedacht und miterzählt wurde."
Nach 40, manchmal fast tumultartigen Verhandlungstagen, der Befragung von 128 Zeugen und 12 Gutachtern endete der Prozess am 13. September 1979: Fünf der Angeklagten erhielten Haftstrafen von sieben bis elf Jahren. Nur dem mutmaßlichen Rädelsführer Michael Kühnen konnte keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Vier Jahre wegen Volksverhetzung lautete sein Urteil.
"Und diese Gruppe war nicht die einzige", berichtet Barbara Manthe. "Es gab, gerade in Norddeutschland, diverse anderer Gruppen. Das heißt, dass es innerhalb der Szene viele Personen gab, die bereit waren, einen Schritt weiter zu gehen."
Rechtsterrorismus kaum beachtet
Im Januar 1979 wurden die Waffenlager der Nationalsozialistischen Kampfgruppe Westfalen-Lippe ausgehoben, die Otte-Gruppe verübte Sprengstoffanschläge auf die Staatsanwaltschaft in Flensburg, ein Gericht in Hannover. 1980 folgten unter anderem Anschläge und Morde der Deutschen Aktionsgruppen, die Ermordung von Shlomo Levin in Nürnberg, das Attentat auf das Münchner Oktoberfest.
Fragt man heute im niedersächsischen Bückeburg nach der ehemaligen Justizvollzuganstalt, ist die spontane Reaktion: Da habe doch auch mal ein RAF-Terrorist eingesessen. Keine Erinnerung an die Rechtsterroristen. Der erste bundesdeutsche Prozess gegen rechte Terroristen, das "Stammheim von rechts", ist, so Barbara Manthe, nahezu in Vergessenheit geraten.
"Der Blick auf den Terrorismus, zumindest in der Bundesrepublik, ist fast immer ein Blick auf den Terrorismus von links. Der Rechtsterrorismus wird in der Regel kaum beachtet. Und findet auch in der Erinnerungskultur kaum Beachtung."