Neue Rechtsgrundlage für Verbraucher

Dieselbesitzer hoffen auf Schadensersatz

Ein VW-Logo, Paragrafen- und Dieselzeichen liegen auf der Straße.
Die Volkswagen AG zeigt sich trotz der Einführung der Verbandsklage uneinsichtig. © imago
Von Panajotis Gavrilis · 01.11.2018
Bei der Musterfeststellungsklage klagen hierzu berechtigte Verbände stellvertretend für potenziell geschädigte Verbraucher gegen ein Unternehmen. Genau das haben Verbraucherzentrale Bundesverband und der ADAC heute Nacht getan und Klage gegen VW eingereicht.
Es ist juristisches Neuland und vor allem enttäuschte Volkswagen-Kunden hoffen, nach dem Diesel-Skandal ihren entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. So wie Andreas Büttner, der sich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen will:
"Das ist für uns aktuell der letzte Weg, wo wir sagen, da sehen wir eine Möglichkeit, um eine Entschädigung in irgendeiner Form zu erhalten. Letztendlich sind wir wirklich stinksauer, wie Volkswagen uns als Kunden behandelt in Deutschland. Also eine Privatklage wäre für uns eine Option gewesen, wenn man nicht in der ersten und zweiten Instanz, ich glaube, so ca. 15.000 Euro Risiko hätte, hätten wir auch privat geklagt."

Ziel: Rückerstattung des Kaufpreises

Heute will der "Verbraucherzentrale Bundesverband" – kurz Vzbv – gemeinsam mit dem ADAC seine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Klaus Müller, Vorstand des Vzbv, zeigt sich selbstbewusst:
"Wir wollen erreichen, dass das Gericht feststellt – wahrscheinlich erst höchstrichterlich –, dass Volkswagen betrogen hat, und dass deshalb eine Entschädigung fällig ist. Und wir sagen, wenn man dann konsequent ist, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden. Das Gericht muss klären, ob es einen Nutzungsabzug gibt, weil ich natürlich mit dem Auto in den letzten Jahren gefahren bin. Aber im Kern wollen wir, dass die Diesel-Geschädigten den Kaufpreis zurückerstattet bekommen."
Bei der Musterfeststellungsklage klagen hierzu berechtigte Verbände stellvertretend für potenziell geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen. Damit es zu einer solchen Klage überhaupt kommt, müssen sich insgesamt mindestens 50 potenziell Geschädigte innerhalb von zwei Monaten in ein sogenanntes Klageregister eintragen.

Ein Register soll helfen

Im konkreten Fall der Klage gegen VW heißt das: Wer ein Fahrzeug der Marken Audi, Seat, Škoda oder Volkswagen mit einem verbauten Dieselmotor EA 189 besitzt, für das ein offizieller Rückruf vorliegt, kann sich in das Register eintragen und sich dieser Klage anschließen. Klaus Müller:
"Ich erspare mir einfach Kosten und auch Stress, den ich damit habe, wenn ich mich in ein solches Register eintragen kann, um letztendlich dann tatsächlich in Ruhe abwarten zu müssen, was letztendlich passiert an der Stelle.
Und insofern glaube ich, ist es eine Chance für diejenigen Menschen, die bisher nicht klagen konnten oder wollten. Alle anderen können natürlich nach wie vor den Weg über einen Rechtsanwalt gehen mit dem damit verbundenen Aufwand oder Kosten an der Stelle. Aber die Alternative dazu ist es, resigniert, frustriert die Hände in den Schoß zu legen."

Widerstand von Volkswagen

Am Ende eines Verfahrens steht ein bindendes Urteil oder ein Vergleich. Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher allerdings in einem weiteren Verfahren geltend machen. Das heißt: Bis am Ende tatsächlich eine Entschädigung gezahlt würde, können mehrere Jahre vergehen.
Auf Anfrage schreibt die Volkswagen AG, ein funktionierender Rechtsstaat müsse die effektive Durchsetzung von berechtigten Verbraucheransprüchen gewährleisten. Aber, so heißt es wörtlich:
"Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland."

Verfahren mit Signalwirkung

Volkswagen sehe auch "keinen Grund, über einen Vergleich nachzudenken". Das sieht Andreas Büttner, der betroffene Diesel-Fahrer, anders. Der 49-Jährige wäre aber schon mit einem Vergleich zufrieden. Vor allem will er als getäuschter Autokunde ein Zeichen setzen:
"Ich denke mal auch, wenn jetzt dieses Verfahren das erste Mal in Deutschland greift, dass auch zukünftig das natürlich eine Signalwirkung hat. Eben auf die Industrie, auf – ja ich sage mal – Unternehmen, dass man nicht so leicht mit den Kunden im Fall eben einer Schädigung oder einer Entschädigung dort so leicht umgehen kann. Also da muss jeder gefasst darauf sein, dass man sich zusammenschließt und dann eben gegen dieses Unternehmen dann auch vorgeht."
Die Musterfeststellungsklage wurde im Eiltempo eingeführt, damit sie ab heute Klagen ermöglicht. Gerade noch rechtzeitig, denn zum Ende des Jahres verjähren Schadenersatzansprüche von betroffenen VW-Kunden.
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