Neuer Streit um NS-Raubkunst
Der jüdische Zahnarzt Hans Sachs verfügte über die wohl bedeutendste Plakatsammlung seiner Zeit. 1937 wurde er von den Nazis enteignet und konnte fliehen. Sachs wurde für den Verlust entschädigt, ohne zu wissen, dass große Teile seiner Sammlung den Krieg überstanden hatten. Heute befinden sich die Poster im Besitz des Deutschen Historischen Museums in Berlin.
Im Mittelpunkt dieses Restitutionsstreits steht die einzigartige Plakatsammlung des jüdischen Zahnarztes Hans Sachs. Dieser hatte in Jahrzehnten die vor 1933 bedeutendste Plakatsammlung zusammengetragen und war 1937 von den Nazis enteignet worden.
In der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde er ins KZ Sachsenhausen verschleppt. Nach seiner Freilassung gelang ihm mit seiner Familie und 20 Reichsmark in der Tasche die Emigration in die USA.
Die Poster, deren Wert heute auf 50 Millionen Dollar geschätzt wird, seien im Krieg vernichtet worden, vermutete er. Er stellte deshalb 1961 einen Antrag auf Wiedergutmachung. 1963 erhielt er von der damaligen Bundesregierung 225.000 DM als Ausgleich für den Verlust. Erst einige Jahre später erfuhr er, dass ein Teil seiner Sammlung den Krieg unversehrt überstanden hatte und im Ostberliner Museum für Deutsche Geschichte existierte. Die DDR lehnte generell die Restitution jüdischen Eigentums ab. Der damals bereits 85-jährige Hans Sachs, der seine Sammlung nie wieder sehen sollte, stellte keine Rückgabeansprüche, ihm war wichtig, dass die Sammlung sachgerecht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Sein Sohn Peter, der nun die Restitution fordert, versichert, erst 2005 im Internet vom Verbleib der Sammlung erfahren zu haben. Im September 2005 stellte der Sohn des Sammlers durch seinen Berliner Anwalt Matthias Druba den Antrag auf Rückgabe der Poster gegen Rückzahlung der Wiedergutmachungsgelder, die der Vater erhalten hatte. In der Führungsetage des Deutschen Historischen Museums, das die Poster nach dem Mauerfall übernommen hatte, stieß die Forderung jedoch auf strikte Ablehnung. Die Ansprüche seien verjährt, Hans Sachs und seine Frau hätten auf ihre Ansprüche verzichtet, die Erben hätten Fristen nicht eingehalten, obwohl sie den Verbleib der Kunstwerke gekannt hätten. Mit Argumenten wie diesen versuchte man hartnäckig, die Rückgabe abzuwehren. Erst auf Druck des Staatsministers für Kultur und Medien, Bernd Neumann, willigte das Deutsche Historische Museum ein, die Schlichtungskommission, die die Bundesregierung für strittige Fälle wie diesen eingerichtet hat, anzurufen und ihr die Entscheidung darüber zu überlassen, ob die Sammlung dem Deutschen Historischen Museum zusteht oder an die Erben zurückzugeben ist.
In der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde er ins KZ Sachsenhausen verschleppt. Nach seiner Freilassung gelang ihm mit seiner Familie und 20 Reichsmark in der Tasche die Emigration in die USA.
Die Poster, deren Wert heute auf 50 Millionen Dollar geschätzt wird, seien im Krieg vernichtet worden, vermutete er. Er stellte deshalb 1961 einen Antrag auf Wiedergutmachung. 1963 erhielt er von der damaligen Bundesregierung 225.000 DM als Ausgleich für den Verlust. Erst einige Jahre später erfuhr er, dass ein Teil seiner Sammlung den Krieg unversehrt überstanden hatte und im Ostberliner Museum für Deutsche Geschichte existierte. Die DDR lehnte generell die Restitution jüdischen Eigentums ab. Der damals bereits 85-jährige Hans Sachs, der seine Sammlung nie wieder sehen sollte, stellte keine Rückgabeansprüche, ihm war wichtig, dass die Sammlung sachgerecht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Sein Sohn Peter, der nun die Restitution fordert, versichert, erst 2005 im Internet vom Verbleib der Sammlung erfahren zu haben. Im September 2005 stellte der Sohn des Sammlers durch seinen Berliner Anwalt Matthias Druba den Antrag auf Rückgabe der Poster gegen Rückzahlung der Wiedergutmachungsgelder, die der Vater erhalten hatte. In der Führungsetage des Deutschen Historischen Museums, das die Poster nach dem Mauerfall übernommen hatte, stieß die Forderung jedoch auf strikte Ablehnung. Die Ansprüche seien verjährt, Hans Sachs und seine Frau hätten auf ihre Ansprüche verzichtet, die Erben hätten Fristen nicht eingehalten, obwohl sie den Verbleib der Kunstwerke gekannt hätten. Mit Argumenten wie diesen versuchte man hartnäckig, die Rückgabe abzuwehren. Erst auf Druck des Staatsministers für Kultur und Medien, Bernd Neumann, willigte das Deutsche Historische Museum ein, die Schlichtungskommission, die die Bundesregierung für strittige Fälle wie diesen eingerichtet hat, anzurufen und ihr die Entscheidung darüber zu überlassen, ob die Sammlung dem Deutschen Historischen Museum zusteht oder an die Erben zurückzugeben ist.