NPD-Chef Apfel hat "die Schnauze voll"
Zehn Jahre nach dem Scheitern des ersten Verbotsantrags wird ein neuer Anlauf unternommen, die rechtsradikale NPD verbieten zu lassen. Die Parteispitze reagierte heute angriffslustig und stellte sich auf einer Pressekonferenz in Berlin als Opfer des Verfassungsschutzes dar.
In einer ersten Reaktion auf das am Dienstag angestoßene Verbotsverfahren hat die NPD die Befürchtung geäußert, dass das Verfahren gegen sie nicht auf Augenhöhe ablaufen werde. Das berichtet Deutschlandradio-Korrespondentin Dorothea Jung. Auf einer Pressekonferenz in der Parteizentrale im Berliner Bezirk Köpenick habe sich die NPD vor allem als "Opfer der Geheimdienste und von Überwachungsmaßnahmen" dargestellt.
NPD-Chef Holger Apfel bezeichnete das Verbotsverfahren als "Anschlag auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit". Durch das Verbot einer demokratischen Partei wie der NPD würden wesentliche Bestandteile der im Grundgesetz verankerten Grundrechte, wie zum Beispiel die freie Meinungsäußerung oder die Bildung einer politischen Opposition, in Frage gestellt - "nicht etwa von der NPD, sondern von der herrschenden politischen Klasse", so Apfel weiter.
NPD bedankt sich für "Steilvorlage" der Innenminister
Wie Dorothea Jung weiter berichtet, hat sich der NPD-Chef nicht zerknirscht, sondern "angriffslustig" gezeigt und gesagt, dass er sich auf das Verbotsverfahren geradezu freue. Das damit verbundene Medieninteresse werde seine Partei weiter nach vorne bringen und den Fokus der Öffentlichkeit auf die NPD lenken. Den Innenministern der Bundesländer müsse er für eine solche "Steilvorlage" eigentlich dankbar sein, sagte Apfel:
"Wir begrüßen das Verfahren, weil wir die Schnauze also auch voll davon haben, dass wir ständig kriminalisiert werden, unsere Mitglieder, unsere Anhänger kriminalisiert und stigmatisiert werden, und ich bin fest davon überzeugt, dass im Rahmen des Verbotsverfahrens die Richter nicht umhin kommen werden, die Verfassungskonformität der NPD festzustellen."
"Wir begrüßen das Verfahren, weil wir die Schnauze also auch voll davon haben, dass wir ständig kriminalisiert werden, unsere Mitglieder, unsere Anhänger kriminalisiert und stigmatisiert werden, und ich bin fest davon überzeugt, dass im Rahmen des Verbotsverfahrens die Richter nicht umhin kommen werden, die Verfassungskonformität der NPD festzustellen."
NPD-Anwalt Peter Richter sagte, die NPD müsse fürchten, auch während des Verfahrens "von staatlicher Seite ausgespäht zu werden". Sollte es zu einem NPD-Verbot kommen, werde der Europäische Menschengerichtshof die Entscheidung aber auf jeden Fall kippen, so Richter weiter.
Auf den Verbotsantrag selbst gingen weder Richter noch andere NPD-Mitglieder näher ein. Als Grund dafür wurde angegeben, dass der Antrag der Partei noch nicht vorliege. Träger des Verbotsverfahrens ist der Bundesrat. Am Dienstag war der knapp 290-seitige Verbotsantrag dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden. Darin wird der NPD eine "Wesensverwandtschaft" mit der nationalsozialistischen NSDAP Adolf Hitlers attestiert.
Auf den Verbotsantrag selbst gingen weder Richter noch andere NPD-Mitglieder näher ein. Als Grund dafür wurde angegeben, dass der Antrag der Partei noch nicht vorliege. Träger des Verbotsverfahrens ist der Bundesrat. Am Dienstag war der knapp 290-seitige Verbotsantrag dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden. Darin wird der NPD eine "Wesensverwandtschaft" mit der nationalsozialistischen NSDAP Adolf Hitlers attestiert.
Innenminister beraten am Abend auch über das Verbotsverfahren
Die Innenminister der Länder beraten am Mittwochabend in Osnabrück auf ihrer turnusmäßigen Herbstkonferenz über das angestrebte Verbot der rechtsextremen NPD. In der Antragsschrift, die dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag überreicht worden war, wird dargelegt, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP liege. Über zehn Jahre nach dem Scheitern des ersten Verbotsantrags werden die Erfolgsaussichten unterschiedlich bewertet.