Notstand in den USA

Trump auf Konfrontationskurs mit dem Kongress

Eine junge Frau hält ein Pappschild mit der Aufschrift "Der einzige Nationale Notstand lebt im Weißen Haus. Setzt den Clown-Präsidenten ab!"
Menschen versammeln sich vor dem Weißen Haus, um gegen die Ausrufung des Nationalen Notstands durch Präsident Trump zu demonstrieren. © dpa / AP / Carolyn Kaster
Michael Hochgeschwender im Gespräch mit Nicole Dittmer · 19.02.2019
Um den Bau einer Mauer zu Mexiko zu finanzieren, ruft Donald Trump den Notstand aus und will entsprechend Gelder umleiten. Damit setzt der Präsident das Haushaltsrecht des Kongresses außer Kraft, sagt der USA-Experte Michael Hochgeschwender.
Es war das größte Wahlkampfversprechen von Donald Trump und er hält daran fest: Die Grenzmauer zu Mexiko, sie muss kommen, weil aus seiner Sicht die "Invasion" von Drogen, Menschenschmugglern und kriminellen Banden verhindert werden müsse. Vergangenen Freitag hat er deshalb den nationalen Notstand erklärt, um am Kongress vorbei an Gelder für die Mauer zu kommen.
16 Bundesstaaten gehen dagegen jetzt juristisch vor und haben am Montag Klage vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Dass Trump das Notstandsrecht anwendet, sei in der amerikanischen Geschichte nichts Außergewöhnliches, sagt der Kulturanthropologe und Professor für Nordamerikanische Kulturgeschichte, Michael Hochgeschwender:
"Amerikanische Präsidenten haben immer wieder das Notstandsrecht benutzt, um ihre Interessen durchzusetzen, da ging es meistens um das Einfrieren von Guthaben auswärtiger Politiker oder Geschäftsleute oder um Umweltschutzfragen, also sowohl Bill Clinton als auch Barack Obama haben das sehr oft gemacht. Die Demokraten sind da gewissermaßen Rekordhalter."

Ungewöhnlicher Zeitpunkt

Allerdings sei es außergewöhnlich, den Notstand außerhalb von Kriegs- oder Krisenzeiten auszurufen, da es eine objektive Krise an der Grenze überhaupt nicht gebe.
Außerdem liege das Budgetrecht beim Kongress und nicht beim Präsidenten. Trump versuche, Gelder, die für die Verteidigung und Drogenbekämpfung vorgesehen seien, in die Mauer umzulenken.
Ein Problem an dem Notstandsrecht aus dem Jahre 1976 sei, so Hochgeschwender weiter, dass der Kongress kaum Maßnahmen vorgesehen habe, "wie man das Ganze begrenzen kann".

Präsident setzt Haushaltsrecht außer Kraft

Zentral sei aber ein ganz anderes Problem, erläutert Hochgeschwender:
"Kann der Präsident eigenmächtig Steuermittel für etwas anderes umwidmen? Denn er setzt praktisch das verfassungsrechtlich garantierte Haushaltsrecht des Kongresses außer Kraft. Das zweite ist: Hätte er das Recht, Privateigentum zu beschlagnahmen und zu enteignen, um dort die Mauer zu bauen?"
Das Problem verschärfe sich noch dadurch, dass der Präsident dann auch "indianisches Bodeneigentum" enteignen müsste. Diese verfassungsrechtlichen Fragen könne letztlich nur der Supreme Court klären.

(abu)
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