NRW knüpft Kulturförderung ab 2023 an Mindesthonorare für Künstler

Nordrhein-Westfalen will ab Anfang 2023 die finanzielle Förderung von Kultureinrichtungen verbindlich an Mindesthonorare für Künstler knüpfen. Das kündigte Kulturministerin Ina Brandes am Mittwoch nach einer Konferenz der Kulturminister der Bundesländer (KMK) an. Die Ministerinnen und Minister diskutierten in Berlin über eine Struktur, mit der faire spartenspezifische Honorare ermittelt werden können. Dafür sollen Untergrenzen für Basishonorare durch die Länder festgelegt werden. Sie sollen so bemessen sein, dass es Künstlerinnen und Künstlern möglich ist, "die Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu bestreiten und sich auch für Wechselfälle des Lebens abzusichern". Brandes - derzeit KMK-Vorsitzende - betonte: "Künstlerinnen und Künstler haben ein Recht auf eine faire Bezahlung." Laut KMK bewegt sich das Jahreseinkommen von Künstlern oft nahe der Armutsgrenze.