NS-Raubkunst

Bemühungen um Provenienz sind nicht genug

Der Ausschnitt einer historischen Museums-Akte zeigt den handschriftlichen Eintrag "Zugang 1943"
Blick in eine Akte des Museums Wiesbaden, in der die Ein- und Ausgänge zwischen 1933 und 1945 aufgezeichnet sind. © dpa / Fredrik Von Erichsen
Von Alexandra Mangel |
Ein Jahr, nachdem der Fall Gurlitt bekannt wurde, beschäftigen sich zwei Drittel der deutschen Museen noch immer nicht mit NS-Raubkunst in ihren Beständen. Das liegt auch an Versäumnissen der Politik, kommentiert Alexandra Mangel.
Im Hamburger Kunst- und Gewerbemuseum kann man sich derzeit anschauen, was der Fall Gurlitt in Deutschland bewirkt hat. Die Ausstellung "Raubkunst" zeigt, wie in einem deutschen Museum geforscht und Zweifel an der Herkunft der Objekte konsequent offengelegt werden können.
Es tut sich was, nicht nur in Hamburg. In vielen Häusern – aber längst nicht in allen. Mehr als 6000 Museen gibt es in Deutschland. Ein Drittel von ihnen hat nur angefangen, die eigene Sammlung aufzuarbeiten – diese Zahl hat Kulturstaatsministerin Grütters jüngst selbst genannt.
Zwei Drittel der Museen tun es also nicht. Fehlende Mittel, Geld, Personal – heißt es oft. Doch es ist diese Untätigkeit, die einen Verdacht nährt, den der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder, im aktuellen "Spiegel" benennt: dass in den Kellern und Depots deutscher Museen bis heute NS-Raubkunst regelrecht versteckt wird.
Es reicht nicht!
Da ist es gut, dass 2015 das Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg die Provenienzforschung voranbringen soll. Es ist gut, dass die Mittel für die Forschung vom Bund verdreifacht werden, auf sechs Millionen Euro. Aber: Es reicht nicht.
Denn auch ein Jahr, nachdem der Name Cornelius Gurlitt weltweit zum Synonym für fortbestehendes NS-Unrecht in Deutschland geworden ist, gibt es keine Initiative der deutschen Regierung oder des deutschen Parlaments, wie man das eigentliche Problem angehen will. Denn das ist nicht fehlendes Geld, sind nicht fehlende Professuren. Das ist die fehlende Rechtsgrundlage.
Bis heute sind im Land der NS-Täter NS-Opfer und ihre Familien auf das moralische Empfinden und das Wohlwollen der Nutznießer des Unrechts angewiesen, das sie anklagen. Die Washingtoner Erklärung, die die öffentlichen Museen seit 1998 verpflichtet, die Herkunft ihrer Bestände zu untersuchen? Rechtlich nicht bindend. Und auch, wer die für solche Streitfälle zuständige Limbach-Kommission anrufen will, ist auf die Bereitschaft der Museen angewiesen.
Was, wenn Gurlitt der Aufarbeitung nicht zugestimmt hätte?
Und wenn es um Raubkunst in Privatbesitz geht, ist alles noch schlimmer. Man stelle sich vor, Cornelius Gurlitt hätte nicht einen Monat vor seinem Tod der Aufarbeitung seiner Sammlung zugestimmt. Die Familien der Opfer wären heute auf das Wohlwollen von Gurlitts Erben angewiesen.
Hier liegt die Aufgabe, die der Fall Gurlitt der deutschen Politik vor einem Jahr gestellt hat.
Sie bleibt ungelöst. Das rechtliche Problem scheint im Kern ein Problem der Verjährungsbestimmungen zu sein. Es müssten spezielle, von den allgemein gültigen Regelungen abweichende Lösungen gefunden werden. Das ist bestimmt nicht einfach, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Schließlich geht es darum, ob der deutsche Staat in der Lage ist, NS-Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Das ist eine zentrale Frage. Und wenn die Verantwortlichen sie nicht angehen, müssen sie sich fragen lassen, warum nicht. Die Zeit drängt jedenfalls. Viele der Erben werden es sonst schlicht nicht mehr erleben.
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