Österreich beschließt das ORF-Gesetz

    Das Logo des Österreichischen Rundfunks (ORF) an einem Funkhaus in Wien © picture alliance / Daniel Kalker
    Trotz des Protests der Verleger hat der österreichische Nationalrat am Mittwoch das neue ORF-Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von ÖVP und Grünen beschlossen. Damit wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders in Österreich nach deutschem Vorbild auf eine Haushaltsabgabe umgestellt. Sie beträgt ab 1. Januar 2024 monatlich 15,30 Euro, mindestens drei Euro weniger als die bisherige GIS-Gebühr plus Länder-Abgaben. Mit den künftig garantierten Einnahmen von rund 710 Millionen Euro könne der ORF seine Aktivitäten im digitalen Raum auf Kosten der Verlage ausweiten, kritisierten die Zeitungsverleger. Der Online-Auftritt des ORF ist besonders umstritten. Die Textmeldungen müssen dem Gesetz zufolge auf maximal 350 pro Woche begrenzt werden. Dennoch gehen die redaktionellen Freiheiten den Verlegern zu weit. So ist es dem ORF künftig erlaubt, Videos und Audiobeiträge ausschließlich für das Online-Angebot zu produzieren. Die 710 Millionen entsprechen laut ORF-Intendant Roland Weißmann den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Sollte der Sender durch die Beiträge mehr einnehmen, komme diese Summe auf ein Sperrkonto.