Wahlwiederholung in Österreich - In "Studio 9" erläuterte die Wien-Korrespondentin Karla Engelhard die Hintergründe und Konsequenzen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
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Bundespräsidentenwahl ist ungültig
Die Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden. Das teilte der Verfassungsgerichtshof mit. Die FPÖ hatte das Ergebnis angefochten: Sie warf den Behörden Unregelmäßigkeiten vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen vor.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Stichwahl zum Bundespräsidenten ist ungültig. Die FPÖ hatte den Behörden Unregelmäßigkeiten vor allem bei der Auszählung der sogenannten Wahlkarten vorgeworfen - und eine Wiederholung der Wahl gefordert.
Die Richter gaben der Wahlanfechtung statt. Die Entscheidung kommt nur eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt von Alexander Van der Bellen. Der hatte sich bei der Stichwahl am 22. Mai mit knappem Vorsprung gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt. Am Ende lag der Unterschied bei gerade mal rund 31.000 Stimmen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten.
Zur Klärung der Vorwürfe hatte das Gericht 90 Zeugen geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei den Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt. Hinweise auf Wahlbetrug oder Manipulationen gab es bisher aber nicht.
Kein Gewinner, kein Verlierer
"Die Entscheidung macht niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, bei der Urteilsverkündung. Es gehe darum, Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken.
Die Neuwahl wird vermutlich im Herbst stattfinden. Bis dahin wird das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Diesem Gremium gehört auch FPÖ-Mann Hofer an.
Innenminister Wolfgang Sobotka von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) hatte vor dem Urteil des Gerichts erklärt, dass eine Aufhebung der Abstimmung eine "Blamage" für das Land wäre.
(rm/tzi)