"Beate Zschäpe hat indirekt ihre Mittäterschaft bestätigt"
Wenn sie es denn gewollte hätte, hätte Beate Zschäpe die NSU-Morde verhindern können. Das sagte die Ombudsfrau der Opferangehörigen, Barbara John, im Deutschlandradio Kultur. Mit ihrer Erklärung vor Gericht habe die Angeklagte dies umso deutlicher gemacht.
Die Angeklagte im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat mit ihrer heutigen Erklärung indirekt ihre Mittäterschaft an den Morden der terroristischen Vereinigung bestätigt. Das sagte die Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des NSU, Barbara John, im Deutschlandradio Kultur.
Die Angeklagte Zschäpe hatte heute vor Gericht erklären lassen, sie fühle sich moralisch schuldig, dass sie nicht in der Lage war, auf Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt entsprechend einzuwirken, unschuldige Menschen nicht zu verletzen und nicht zu töten.
Das bedeute jedoch im Umkehrschluss, dass durch Beate Zschäpe "alles" hätte verhindert werden können, meinte John – "schon nach dem ersten Mord, der ihr ja so viel Kopfschmerzen gemacht hat und der sie auch empörte".
"Sie hätte sofort zur Polizei gehen müssen"
Die Ombudsfrau der Opferangehörigen ergänzte: "Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, nach neun weiteren Morden irgendetwas zu unternehmen, kann man ihr gar nichts mehr abnehmen, auch nicht das Gefühl, das es ihr wirklich leid tut."
Zschäpe habe mit der Erklärung versucht, sich "als elftes Opfer" von Mundlos und Böhnhardt vorzustellen. "Aber ich finde, das ist ihr in keiner Weise gelungen", meinte John.
Zumindest nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt hätte Zschäpe dies als "Befreiung" empfinden und sofort zur Polizei gehen müssen. Sie habe aber die Ermittlungen behindert, indem sie einen Brand legte. Zschäpes Entschuldigung bei den Opfern wertete John als "hingeworfene Phrase".