Wie der Berufsstand der Kirchenmusiker abgewirtschaftet wird
Inakzeptable Vergütung für Kirchenmusiker: Weil die Kirchen ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus missbrauchten, wollen immer weniger Musiker Organist oder Kantor sein, klagt Klaus-J. Rathjens. Einer der ältesten Berufe der Kulturgeschichte sei in Gefahr.
Vielleicht wird ja das Bundesverfassungsgericht den Kirchenmusikern helfen. Es will im Laufe des Jahres über das nicht vorhandene Streikrecht der Beschäftigten in kirchlichen Diensten urteilen. Noch genießen die Kirchen einen arbeitsrechtlichen Sonderstatus. Sie legen die Gehälter – orientiert am Öffentlichen Dienst – einseitig fest. An Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften sind sie ebenso wenig gebunden, wie sie Arbeitsniederlegungen fürchten müssen.
Für Mitarbeiter wie Kirchenmusiker heißt das: Akzeptieren oder Verzichten. Und immer mehr - gerade junge – Musiker verzichten auf den Beruf des Organisten und Kantors, einem der ältesten der Kulturgeschichte, weil das Niveau der Vergütung mittlerweile inakzeptabel ist.
Schon eine Vollzeit-Stelle ist schlecht bezahlt
Und da schon die Vollstelle eines Organisten schlecht bezahlt ist, sinkt sein Verdienst auf Hartz-IV-Qualität, wenn ihm davon nur 40 Prozent vergütet wird. Das ist durchaus üblich, da den Gemeinden die Mitglieder weglaufen und Kirchensteuern ausbleiben.
Unter allen Berufskollegen gehören Kirchenmusiker zu denen, die am schlechtesten bezahlt sind. Im Gegensatz dazu müssen sie einen der umfangreichsten Studiengänge bewältigen, ja zuvor noch eine Aufnahmeprüfung, die nur bestehen kann, wer mindestens zwölf Jahre lang einen intensiven Privatunterricht absolviert hat.
Arbeitsrechtlichen Privilegien rücksichtlos ausgenutzt
Kirchen nutzen ihre arbeitsrechtlichen Privilegien rücksichtlos aus. Es gehören aber – wie immer – zwei Parteien zu diesem Elend. Denn Kirchenmusiker sind Einzelgänger. Sie sind nur wenig interessiert an ihren Berufsverbänden oder an kollegialer Solidarität.
Zur Geringschätzung des Berufes des Kantors, des Organisten, des Musikerziehers in den Gemeinden gesellt sich die Geringschätzung kirchenmusikalischer Literatur. Statt Bach und Reger begleiten immer häufiger sakraler Pop und Gospelmusik die Gottesdienste. Also zwei Genres, für die klassisch geschulte Kirchenmusiker nicht ausgebildet wurden und für die sie eigentlich auch nicht gebraucht werden.
Sie engagierten sich einst für Bildungsbürger, die in den Kirchenbänken saßen oder auf der Empore im Chor sangen. Doch mittlerweile finden sich dort mehrheitlich Gemeindemitglieder der altgewordenen 68-er Generation, denen Bob Dylan näher ist als Paul Gerhardt, die mehr auf E-Gitarre als auf Posaunen stehen. Zudem werben Pfarrer und Pastoren um die Jugend lieber mit religiös variierter Populär-Musik als mit lateinischem Gesang.
Die Kirchenmusiker tragen eine Mitschuld
Auch an dieser Seite ihres Niedergangs tragen die Kirchenmusiker selbst Mitschuld. Viel zu lange hielten sie am althergebrachten Repertoire fest und viel zu selten bemühten sie sich, moderne und vitalisierende Elemente zu integrieren. Es entstand dadurch eine Lücke von 100 Jahren, weil die moderne Klassik des 20. Jahrhunderts in der gelebten Kirchenmusik kaum Nachhall fand.
Wie wird es nun weitergehen? Kleinere Gemeinden, insbesondere in ländlichen Gebieten, werden sich qualifizierte Musiker nicht mehr leisten können. Und wo Laien den Gottesdienst musikalisch betreuen, werden sie wohl eher die sakrale Popmusik und den Gospel pflegen. Mancherorts dürften sogar CDs eine gelebte Kirchenmusik komplett ersetzen. Zu retten sein, wird sie in gutsituierten Pfarrgemeinden, vielleicht auch nur in ausgewählten Kirchen der Stadtzentren.
Kommt Hilfe vom Bundesverfassungsgericht?
Möge das Bundesverfassungsgericht helfen, Konsistorien und Ordinariaten ins Stammbuch zu schreiben, dass sie ihr arbeitsrechtliches Privileg missbraucht haben, einen Berufsstand und seine Expertise abzuwirtschaften – und das auf dem ureigenen, kirchlichen Feld der Pflege religiöser Kultur.
So wichtig es sein man, dass sich Bischöfe und Synoden aus christlicher Sicht zu allerlei gesellschaftlichen Problemen äußern, so sehr wäre es fällig, nun einmal in eigener Sache eine selbstkritische Stellungnahme vorzubereiten: zur Zukunft der Kirchenmusik und ihrer Protagonisten.
Klaus-J. Rathjens studierte Kirchenmusik an der Hamburger Musikhochschule und war Leiter der Schauspielmusik am Schleswig-Holsteinischen Landestheater. Es folgten Engagements als Korrepetitor und Kapellmeister an Opernhäusern, Theatern, auf Tourneen und Festivals (Rossini-Festspiele, Ludwigsburger Schlossfestspiele)
Parallel dazu arbeitet er als Arrangeur und Komponist, schrieb Bühnenmusiken, u.a. zur deutschsprachigen Bühnenfassung des Disney-Films "Das Dschungelbuch", sowie weihnachtliche Klarinettentrios. Interessiert am "Crossover" arrangierte er für sein Pop-Rock-Trio und das Hamburger Sinfonieorchester den Genre-Klassiker "Pictures at an Exhibition".
Parallel dazu arbeitet er als Arrangeur und Komponist, schrieb Bühnenmusiken, u.a. zur deutschsprachigen Bühnenfassung des Disney-Films "Das Dschungelbuch", sowie weihnachtliche Klarinettentrios. Interessiert am "Crossover" arrangierte er für sein Pop-Rock-Trio und das Hamburger Sinfonieorchester den Genre-Klassiker "Pictures at an Exhibition".