Perlentaucher darf weiter Buchkritiken zitieren
Das Internetangebot Perlentaucher hat im Prozess gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied am Dienstag, dass Perlentaucher auch dann aus Buchkritiken der beiden Tageszeitungen zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden.
Das Gericht wies eine Unterlassung zurück, lässt aber eine Revision seiner Entscheidung beim Bundesgerichtshof zu. Bis dahin ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Der Internetdienst reichert seine Literatur-Zusammenfassungen mit Zitaten aus Zeitungsartikeln an und verkauft sie an Internetanbieter wie buecher.de. Die Kurz-Rezensionen ergänzen die Produktbeschreibungen der Bücher-Verkaufsseiten im Internet. Die Zeitungen sehen dadurch ihr Urheberrecht verletzt.
Ein Gespräch zum Urteil mit Ruthard Stäblein können Sie mindestens bis zum 11. Mai 2008 in unserem Audio-on-demand-Angebot nachhören. ( MP3-Audio )
Der Internetdienst reichert seine Literatur-Zusammenfassungen mit Zitaten aus Zeitungsartikeln an und verkauft sie an Internetanbieter wie buecher.de. Die Kurz-Rezensionen ergänzen die Produktbeschreibungen der Bücher-Verkaufsseiten im Internet. Die Zeitungen sehen dadurch ihr Urheberrecht verletzt.
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