Warum alle Mädchen "den Kopf frei haben" sollten
Es sei keine harmlose Verschleierung, sondern eine geschlechtsspezifische Diskriminierung, sagt Terre des Femmes über das sogenannte Mädchenkopftuch. Die Organisation will es verbieten lassen.
Liane von Billerbeck: Die Frauenschutzorganisation Terre des Femmes will die Öffentlichkeit über die negativen Folgen des sogenannten Mädchenkopftuchs informieren, und sie tut das heute mit einer Unterschriftenaktion, die heißt "Den Kopf frei haben!". Die Petition haben schon Prominente unterschrieben. Dazu gehören Sibel Kekilli, Alice Schwarzer, Ahmad Mansour, und auch Verbände wie der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und der Berufsverband der Frauenärzte unterstützen die Aktion. UN-Women ist die weltweit führende Organisation der Vereinten Nationen zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frauenrechte. Karin Nordmeyer ist die Vorsitzende des UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V., und sie gehört zu den Erstunterzeichnerinnen dieser Petition "Den Kopf frei haben!". Sie ist jetzt am Telefon. Schönen guten Morgen!
Karin Nordmeyer: Guten Morgen, Frau von Billerbeck!
von Billerbeck: Worum geht es Ihnen, dass Sie diese Petition unterzeichnet haben? Warum sollten Mädchen geschützt werden?
Nordmeyer: Wir gehören natürlich zu denen, die die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland umsetzen möchten. Das heißt, das, was die Vereinten Nationen beschlossen haben 1989, ist für uns auch in Deutschland ein Gebot, was wir gern sähen. Wir haben das bei uns in unserer Organisation auch divers, kontrovers diskutiert, ob wir ein solches gesetzliches Verbot in Deutschland befürworten wollen. Aber wir befinden uns da natürlich auch in diesem sehr schwierigen Feld der unklaren Begriffsbestimmung. Wir haben auf der einen Seite natürlich das Gebot der Kinderrechtskonvention, Antidiskriminierung und die Möglichkeit und die Notwendigkeit selbstverständlich, dass Kinder genauso frei aufwachsen können, so frei wie nur möglich, und selbstverständlich keine psychischen, keine körperlichen Gefahren ihnen drohen sollen, keine Einschränkungen. Wir wollen keine geschlechtsspezifische Diskriminierung.
Auf der anderen Seite sehen wir natürlich auch den sehr schwierigen Diskurs, den die muslimischen Rechtsgelehrten ausführen. Das heißt, wir haben uns über uns in unseren Überlegungen leiten lassen von der Überlegung, die uneingeschränkte Religionsmündigkeit, die der Islam vorgibt, im Kopf zu behalten und unsere menschenrechtlichen Notwendigkeiten in Deutschland respektiert und durchgesetzt zu sehen. Wir haben uns dann letztendlich dazu entschieden, dies als Erstunterzeichner mitzuverfechten und dafür zu sorgen, dass Kinder zumindest bis 14 Jahre – es gibt ja auch Länder, in denen diese uneingeschränkte Religionsmündigkeit erst mit 18 Jahren beginnt –, die zu unterstützen und damit die Frauenrechts-, Kinderrechtsorganisation Terre des Femmes, eben mitzuhelfen, diese Petition durchzubekommen.
Selbstbestimmungsrecht von Mädchen schützen
von Billerbeck: Da merkt man schon den Zwiespalt, den Sie ja auch haben als eine UN-Organisation, die einerseits Ziele hat, die sie durchsetzen möchte, unterstützen möchte, andererseits ja auch um eine gewisse Neutralität bemüht sein soll. Meine Frage ist, da kam so ein Wort in Ihrer Antwort, Diskriminierung. Werden denn Mädchen, wenn sie ein Kopftuch tragen, unterhalb dieser Altersgrenze von sagen wir 14 Jahren, diskriminiert?
Nordmeyer: Ja, sehen wir deutlich. Also, das, was Ihnen damit zugemutet wird, sich bereits in diesem Alter unter dem Kopftuch in einer Richtung von Sexualisierung zu verstecken, ist das eine, und das andere ist selbstverständlich, ihr eigenständiges Selbstbestimmungsrecht wird nicht wahrgenommen.
von Billerbeck: Kann man denn belegen, dass alle das auch immer unter Zwang tun? Das ist ja, glaube ich, auch die Schwierigkeit?
Nordmeyer: Nein, das kann man natürlich nicht belegen. Um Himmels Willen, das will niemand hier behaupten, nein, dass das unter Zwang ist. Aber wir wissen doch eigentlich ganz genau, wie weit Kindeswohl und Elternbestimmung sich einer tatsächlichen Beurteilung entziehen, ist doch klar. Also, wenn wir glauben, dass Eltern ihre Kinder etwa nicht beeinflussten in diesem Sinne, dann gehen wir fehl. Und ich glaube, das haben unsere Kollegen bei den Kinderärzten und Kinderpsychologen sehr wohl erkannt und nutzen dies.
Regelung sollte auch für 16- und 17-Jährige gelten
von Billerbeck: In der Petition geht es ja um alle minderjährigen Mädchen. Das heißt, Sie fordern, dieses Kopftuchverbot oder diese Möglichkeit, dagegen vorzugehen, dass sie nicht gezwungen sind, Kopftuch zu tragen, auch für sagen wir 16-, 17-Jährige, die es ja schon selbst entscheiden könnten. Das geht ja sehr weit.
Nordmeyer: Nun ja, es gibt ja auch, wenn Sie so wollen, unter den Islamwissenschaftlern, Rechtsgelehrten, auch sehr kontroverse Überlegungen. Es gibt ja offenbar – die Sure ist mir nicht bekannt – aber es gibt ja offenbar islamisch-rechtliche Regelungen, die muslimischen Mädchen – und das ist gemeint bis 18 Jahre – erlaubt, sich ohne Kopftuch zu bewegen. Also das gibt es ja. Und man weiß nur, wenn wir drauf gucken auf die Szene, nicht genau, in welcher Richtung werden die Eltern beeinflusst, oder in welcher Richtung werden die Mädchen beeinflusst, um dieses oder jenes als ihre religionsmündige Ausübung zu benennen.
von Billerbeck: Karin Nordmeyer war das, Vorsitzende des UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. Sie gehört zu den Erstunterzeichnerinnen der Terre-des-Femmes-Petition "Den Kopf frei haben!", die Kopftuch für minderjährige Mädchen verbieten möchte. Frau Nordmeyer, ich danke Ihnen für das Gespräch!
Nordmeyer: Vielen Dank!
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