"Man kann Menschen nicht ihre Grundrechte verweigern"
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Immer mehr Menschen werden geimpft und die Frage stellt sich, was sollen sie dürfen, was Ungeimpfte noch nicht dürfen. Für Philosoph Martin Booms stellte sich diese Gerechtigkeitsfrage nicht, denn es handle sich dabei um Freiheitsrechte.
Deutschland ist in der dritten Corona-Welle. Die Zahlen steigen wieder, auch Schülerinnen und Schüler müssen wieder nach Hause. Bars und Klubs bleiben zu. Die EU stellt sich ihre Eintrittskarte zurück zu mehr Freiheiten nun so vor: Auf jeden Fall grün soll sie sein, in digitaler oder in Papierform. Die EU will ein "Digitales Grünes Zertifikat" einführen, mit dem eine individuelle Impfung nachgewiesen werden soll, ob wir gerade einen negativen Test nachweisen können oder ob wir eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben.
Damit soll Menschen in Europa im Sommer die Möglichkeit geben werden, wieder zu reisen. Ist eine potenzielle Eintrittskarte ins Kino oder in den Klub also ein Stück Normalität, für die, die sie haben, und für andere eine Ungerechtigkeit?
Man müsse sich diesbezüglich klar darüber werden, dass Gleichbehandlung nicht notwendigerweise auch Gerechtigkeit bedeute, sagt Martin Booms, Philosoph und Direktor der Akademie für Sozialethik und Öffentliche Kultur in Bonn. Das hätten schon die Philosophen in der Antike gewusst. "Gleiches an Ungleiche zu verteilen, bedeutet nicht Gerechtigkeit." Noch lange würde es wahrscheinlich Menschen mit einem unterschiedlichen infektiologischen Status geben – geimpfte und ungeimpfte Personen.
Man müsse sich diesbezüglich klar darüber werden, dass Gleichbehandlung nicht notwendigerweise auch Gerechtigkeit bedeute, sagt Martin Booms, Philosoph und Direktor der Akademie für Sozialethik und Öffentliche Kultur in Bonn. Das hätten schon die Philosophen in der Antike gewusst. "Gleiches an Ungleiche zu verteilen, bedeutet nicht Gerechtigkeit." Noch lange würde es wahrscheinlich Menschen mit einem unterschiedlichen infektiologischen Status geben – geimpfte und ungeimpfte Personen.
"Ich sehe nicht, dass man denjenigen, die jetzt kein Risiko für andere mehr darstellen, ihre Grundrechte weiter verweigern kann. Ich fände es eher eine sehr verquere Form der Gerechtigkeit zu sagen, weil es die einen noch nicht können, z.B. in den Urlaub zu fliegen, dann verweigern wir es den anderen auch, obwohl sie eigentlich die Voraussetzungen erfüllen."
Fragwürdiges Solidaritätsverständnis
Zudem würde die Impfreihenfolge auch nicht völlig willkürlich getroffen werden, merkt Booms an. Es gebe eine Priorisierung der Impfungen, und es würden Menschen zuerst geimpft, die ein besonders hohes Risiko einer Erkrankung getragen hätten. Wenn diese Menschen nun früher ihre Freiheitsrechte wieder wahrnehmen könnten, wäre das doch ein gewisser Ausgleich für dieses Risiko, argumentiert der Philosoph.
"Ich glaube, wir müssen uns ein bisschen davor hüten, auch ein falsches Solidaritätsverständnis zu haben. Solidarität kann auch heißen, denjenigen, für die jetzt schon wieder Dinge möglich wären, das eben auch zu gönnen."
Kann es zurzeit eine Gleichberechtigung geben?
Natürlich sei die Grundsituation misslich, und es gebe auch ein Werteproblem, weil nur sehr langsam alle Menschen geimpft werden würden, sagt Booms. Aber die Situation sei nun einmal wie sie ist, sie werde sich in nächster Zeit auch nicht ändern und es müsse eine Lösung gefunden werden. Eine Gleichberechtigung könne zu diesem Zeitpunkt eben nicht erlangt werden.
Außerdem gebe es eine "grundrechtliche Situation". "Ich muss mich nicht dafür rechtfertigen, Dinge tun zu dürfen, sondern es muss gerechtfertigt werden, dass ich sie nicht tun darf. Wenn dann der Grund entfällt, weswegen bestimmte Freiheitsrechte und Ausübungen von Lebenspraxen beschränkt werden, dann kann man diesen Menschen das auch nicht mehr verweigern."
Dort, wo etwas möglich sei, solle man auch Freiheiten ermöglichen, so Booms, denn das gehe nicht aktiv zum Schaden von anderen.
(jde)