Politikerinnen für Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz

    Vor einem steinernen Bundesadler steht eine Ausgabe des Grundgesetzes auf einem Schreibtisch.
    Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. © picture alliance/dpa/Uli Deck
    In Zeiten knapper Kassen landen öffentliche Mittel für die Kultur rasch auf der Streichliste. Vor diesem Hintergrund haben sich Politikerinnen der Ampel erneut für die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz ausgesprochen. Die Regierungskoalition hatte dies auch in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Kulturstaatsministerin Claudia Roth bedauerte, dass das Ziel noch nicht erreicht worden sei. Ohne die Union gebe es nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, sagte die Grünen-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. Mit einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz könne zwar niemand verpflichtet werden, aber es wäre eine "wegweisende Verantwortungsbekundung". Die Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Katrin Budde, sagte, der größte Feind der Kultur-Finanzierung sei, dass sie in den Kommunalverfassungen als "freiwillige Aufgabe" stehe. Bei Spardruck werde der Rotstift immer zuerst bei der Kultur angesetzt. Die SPD-Politikerin erhofft sich eine Stärkung der Kultur über das Grundgesetz hinaus: Sie müsse als eine Pflichtaufgabe von den Ländern in die Kommunalverfassungen geschrieben werden.