Politikwissenschaftler Jaschke über Combat 18

Warnung vor der Radikalisierung im Untergrund

05:38 Minuten
Sichergestellte Waffen und ein Schild der kriminellen Neonazi-Gruppe "Combat 18" liegen am 28.10.2003 im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt (LKA) in Kiel. Im Zuge einer groß angelegten Aktion hat die Polizei die Gruppierung "Combat 18" in Norddeutschland zerschlagen. Nach LKA-Angaben durchsuchten rund 300 Beamte am Morgen des 28.10. gut 50 Wohnungen und Treffpunkte.
Im Zuge einer groß angelegten Aktion hat die Polizei 2013 die Gruppierung "Combat 18" in Norddeutschland zerschlagen. © dpa / picture-alliance / Horst Pfeiffer
Hans-Gerd Jaschke im Gespräch mit Julius Stucke |
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Kampfbereite Neonazis, die in mehr als 20 Ländern aktiv sind – dagegen will die SPD nun vorgehen und fordert ein Verbot von Combat 18. Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke warnt, dass das Neonazis in den Untergrund treiben könnte.
War der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke Teil des militanten Neonetzwerks Combat 18? Das wird aktuell untersucht. Die SPD fordert angesichts dessen ein Verbot des Netzwerks. Doch das sei nicht so einfach, erklärt Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke. Combat 18 agiere im Geheimen und folge dem Grundsatz des "führerlosen Widerstandes".
Dadurch gebe es keine überschaubare Strukturen: "Netzwerk heißt hier, man kommuniziert unter vier Augen. Vor allem lokale Gruppen handeln sehr eigenständig und wissen teilweise auch gar nichts von benachbarten Gruppen. Genau das macht dieses Netzwerk für Sicherheitsbehörden so schwierig zu verstehen und unter Druck zu setzen. Die Forderung nach einem Verbot würde, meines Erachtens schon deshalb ins Leere laufen, weil Combat 18 keine klaren Strukturen hat."

Mögliche Radikalisierung im Untergrund

Die Erfahrung zeige, dass Verbote nicht automatisch zum Erfolg führten. Als in den 90er-Jahren Asylbewerberheime brannten, seien damals fünf Organisationen verboten worden, erklärt Jaschke. Eine Konsequenz sei gewesen, dass sich lose strukturierte Kameradschaften gebildet hätten, die für die Sicherheitsbehörden schwer zu fassen waren. "Das heißt, eine mögliche Folge eines Verbotes kann sein, dass man die aktiven Teile der verbotenen Organisation in den Untergrund treibt und sie sich dort weiter radikalisieren."

Bestehende Möglichkeiten ausnutzen

Angesichts von rund 600 offenen Haftbefehlen gegen Rechtsextremisten sagt Jaschke: "Die bestehenden Möglichkeiten für Polizei und Verfassungsschutz müssen konsequent ausgenutzt werden. Es darf keine offenen Haftbefehle geben in einer freien Gesellschaft. Denn das führt zu Unsicherheit auch in der Bevölkerung und zu einem rechtsfreien Raum."
(mwl)
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