Polizeigewerkschaft

"Fußball steht noch nicht als Grundrecht im Grundgesetz"

Polizeieinsatz beim "Risikospiel" Hamburger SV gegen Werder Bremen am 21. September 2013
Polizeieinsatz beim "Risikospiel" Hamburger SV gegen Werder Bremen am 21. September 2013 © dpa / picture alliance / Axel Heimken
Rainer Wendt im Gespräch mit Thomas Jaedicke |
Bremen schickt an die Deutsche Fußball Liga heute die Rechnung für den Polizeieinsatz − Rainer Wendt unterstützt diesen Vorstoß der Stadt zum "Risikospiel" Werder gegen HSV. Der Chef der Polizeigewerkschaft nennt ihn rechtlich zulässig.
Thomas Jaedicke: Privatleute oder private Veranstalter müssen für Polizeieinsätze zahlen, das sagt der Jurist Joachim Wieland. Allerdings hat sich die Sicherheit in den Stadien in den vergangenen Jahren zum Beispiel durch Präventionsmaßnahmen wie Videoüberwachung, Zusammenarbeit mit Fanprojekten oder den Einsatz von szenekundigen Beamten deutlich verbessert. Wenn Gewalt eskaliert, dann passiert das inzwischen meistens außerhalb der Stadien, also draußen, im öffentlichen Raum − und da ist doch sowieso die Polizei zuständig, und diese Einsätze werden aus Steuermitteln finanziert.
Führt also der Bremer Vorstoß ins Leere? Das habe ich vorhin Rainer Wendt gefragt. Der Polizeihauptkommissar ist seit acht Jahren Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Rainer Wendt: Nein, ganz bestimmt nicht. Denn das Rechtsinstrument eines Gebührenbescheides ist ja kein neues. Die Polizei hat auch an anderer Stelle ihre gesetzliche Aufgabenwahrnehmung und erlässt trotzdem Gebührenbescheide, weil aus einem besonderen Anlass die polizeiliche Arbeit in Anspruch genommen wird. Das heißt, wo die polizeiliche Aufgabe wahrgenommen wird und unter welcher Verantwortung, ist eigentlich recht irrelevant. An anderer Stelle haben Sie natürlich Recht. In den Stadien ist durch viele Maßnahmen die Sicherheit in den Stadien verbessert worden. Das Positionspapier "Sicheres Stadionerlebnis" der DFL hat einen großen Beitrag dazu geleistet.
Jaedicke: Dann nennen Sie doch noch mal ein anderes Beispiel, was man da hinzuziehen könnte, was das noch besser erklärt.
Wendt: Nun, wenn Sie zum Beispiel betrunken sind und sich nicht ordentlich benehmen, dann müssen Sie ja in Gewahrsam genommen werden, aus Gefahren abwehrenden Gründen. Das ist der gesetzliche Auftrag der Polizei, und trotzdem müssen Sie hinterher eine Gebühr bezahlen. Oder wenn die Polizei einen Schwertransport absichert, dann tut sie das auch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung und trotzdem erlässt sie einen Gebührenbescheid. Und es ist auch Aufgabe des Straßenverkehrsamtes, beispielsweise Autos zuzulassen, und trotzdem müssen Sie, wenn Sie das in Anspruch nehmen, eine Gebühr bezahlen. Also eine Fülle von Rechtstatbeständen, die genau das Gleiche ausmachen – die Polizei nimmt ihre gesetzliche Aufgabe wahr und erlässt hinterher einen Gebührenbescheid. Das gibt es in jedem Bundesland. Bremen ist das einzige Bundesland, wo es dazu als Rechtsgrundlage ein Gesetz gibt.
Jaedicke: Und warum gibt es dann keine Zustimmung aus den anderen Bundesländern? Keines der anderen Bundesländer unterstützt diesen Vorstoß der Stadt Bremen.
Wendt: Naja, da würde ich mal ein großes Fragezeichen hinter machen. Es hat immer wieder Vorstöße aus Ländern gegeben, die dann hinterher wieder zurückgenommen wurden. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise hat der Innenminister ... immer dann, wenn sie gerade betroffen waren, haben sie immer diese Kostentragungspflicht ins Spiel gebracht. Der Bremer Vorstoß hat ja etwas Besonderes: Er ist ja keine Rechnung an die Vereine, sondern ein Gebührenbescheid an den Verband, an die DFL. Und warum die anderen Politiker da zurückhaltend sind, auch darüber kann man manchmal spekulieren. Wir haben eine ganz andere Vermutung. Wir nennen das den "Kuschelfaktor auf den Ehrentribünen", also eine enge Verbundenheit von Entscheidungsträgern aus der Politik mit den Vereinen. Das hindert manchen politischen Prozess, aber wir sind ziemlich sicher: Wenn die Bremer sich erst einmal durchgesetzt haben auch vor Gericht, dann werden die anderen Länder diesem Beispiel folgen. Denn es kann nicht sein, dass nur wegen der Fußballbegeisterung einzelner Politiker hier eine solche gesetzliche Regelung unterbleibt.
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft
Rainer Wendt kritisiert den "Kuschelfaktor auf den Ehrentribünen", also eine zu große Nähe von Politik und Fußballvereinen.© Picture alliance / dpa / Karlheinz Schindler
Jaedicke: Noch mal, der SPD-Parteikollege des Bremer Innensenators, Boris Pistorius, der Innenminister von Niedersachsen, der argumentiert, dass man das Gewaltmonopol im öffentlichen Raum nicht je nach Bedarf unterschiedlich definieren könne. Mal nehme man für Polizeieinsätze Geld, dann wieder nicht. Kleinere Sportfeste, Konzerte oder Volksfeste wären mit dieser Regelung völlig überfordert. Sehen Sie das anders?
Wendt: Das sehe ich völlig anders. Denn das tut die Bremer Bürgerschaft ja überhaupt nicht. Die Bremer Bürgerschaft hat genau definiert, ab welcher Größenordnung ein Gebührenbescheid möglicherweise erlassen werden wird. Und sie hat auch genau definiert, dass es keine Fußball-Regelung ist, sondern für Großveranstaltungen mit einem besonderen Gefährdungspotential und vor allen Dingen von überwiegend kommerziellem Interesse. Da wird dann gerne angeführt, dass kleinere Feste dann betroffen wären – das führt an der tatsächlichen Regelung völlig vorbei. Es gibt ein Gesetz und da steht klar definiert drin, wofür Gebühren genommen werden. Und das ist im Übrigen auch im polizeilichen Alltag ganz normal, dass es bestimmte Tatbestände gibt, die sind gebührenpflichtig und andere eben nicht. Das muss nur vom Gesetzgeber klar definiert sein, und wenn das definiert ist wie in dem Bremer Fall, dann ist das rechtlich zulässig. Wir sind da sehr sicher, dass die Gerichte dem auch folgen werden.
Jaedicke: Wie ist diese Größenordnung, diese kritische Masse, können Sie das sagen?
Wendt: Das ist, glaube ich, in Bremen bei 500.000 Euro Kosten für einen solchen Einsatz definiert. Aber ehrlich gesagt, so genau weiß ich das nicht. Aber die ist im Gesetz definiert, und deshalb wird das Gesetz auch Bestand haben. Im Übrigen wird ja gerne auch angeführt, dass man dann für Demonstrationen beispielsweise oder für Kirchenumzüge eine solche Gebühr bezahlen müsste – das ist natürlich blanker Unfug. Denn das Demonstrationsrecht und auch das Recht zur freien Religionsausübung, das sind Grundrechte aus dem Grundgesetz – und auch wenn das manche Politiker glauben, der Fußball steht noch nicht als Grundrecht im Grundgesetz.
Jaedicke: Ein anderes Problem ist die hohe Einsatzbelastung der Beamten, die Wochenende für Wochenende bei Demos oder bei Fußballspielen eingesetzt werden. Wenn man jetzt die Kosten umverteilt, ändert sich ja eigentlich nichts an diesem Problem.
Wendt: Das stimmt, deshalb muss man auch noch mehr tun. Der nordrhein-westfälische Innenminister beispielsweise hat auf den Weg gebracht, die Einsatzkonzeption, die Kräfteanforderung bei Nicht-Risikospielen kritisch zu überprüfen. Und die ersten Anzeichen sprechen dafür, dass das auch ganz erfolgreich war, das heißt, dass die Polizei sich sozusagen selbst noch einmal kritisch hinterfragt, ob tatsächlich so viele Beamte eingesetzt werden müssen. Das hat aber mit der Kostenregelung erst einmal nichts zu tun. Wichtig ist, dass die Zahl der Einsatzstunden runter muss. Deutschland kann es sich nicht erlauben, ein Drittel seiner Bereitschaftspolizistinnen und -polizisten komplett nur für Fußballeinsätze zu investieren. Das können wir uns angesichts der Einsatzsituation an anderen Stellen nicht erlauben.
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