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Präventivgewahrsam gegen Klimaaktivisten
"Unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Person"
07:29 Minuten
Ein Klimaaktivist hat sich am 7. November auf einer Straße in München an den Asphalt geklebt. Das Amtsgericht der Stadt hat wenige Tage zuvor gegen zwölf Protestierende präventiv eine Gewahrsamsnahme bis Anfang Dezember angeordnet. © picture alliance / ZUMAPRESS.com / Sachelle Babbar
Krajewski, Markus
|
07. November 2022, 18:08 Uhr
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In Bayern nimmt die Polizei Klimaaktivisten präventiv in Gewahrsam. Das ist zwar vom Polizeigesetz des Landes gedeckt, erklärt Jura-Professor Markus Krajewski. Doch die weite Auslegung des Gesetzes sei zugleich ein großes rechtsstaatliches Problem.
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