Pro und Contra

Antidoping-Gesetz polarisiert

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Doping ist kein alleiniges Problem der Profi-Sportler, auch Breitensportler versuchen ihre Leistung künstlich zu steigern. © Boris Roessler / dpa
Von Stefan Osterhaus |
Mit ihrem Entwurf für ein neues Anti-Doping-Gesetz signalisiert die Bundesregierung den Tätern deutliche Konsequenzen. Das gilt aber nur für Profis. Warum - fragt sich Sportredakteur Stefan Osterhaus - bleiben dopende Amateure unbestraft?
„Das ist ein Statement für sauberen Sport und eine Kampfansage an Doper. Wir glauben, dass dies ein Meilenstein ist."
sagt Bundesjustizminister Heiko Maas. Er bezieht sich damit auf den Sinn des Strafrechts, ein Rechtsgut zu schützen. Im besten Fall hat das Strafrecht den Effekt der Abschreckung. Dies soll nun Dopingtäter davon abhalten, verbotene Substanzen einzunehmen. Tatsächlich ist die Abschreckung das stärkste Argument der Befürworter. Denn durch das drakonische Strafmaß von bis zu drei Jahren wird einem Sportler signalisiert, dass der Staat es ernst meint. Und: Erstmals interessiert sich die Politik wirklich für das Problem der Leistungsmanipulation.
Unterstützung im Kampf gegen Manipulation
Es wird nicht mehr einfach nur stillschweigend in Kauf genommen. Das Gesetz signalisiert Unterstützung im Kampf gegen Manipulation, und so soll ein fairer Wettbewerb besser ermöglichst werden. Außerdem hinkt Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen Doping-Gesetzgebung hinterher: In Frankreich, Italien und Spanien können Doper schon seit Jahr vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Durch das Gesetz hat die Staatsanwaltschaft nun umfangreiche Befugnisse. Sie kann abhören, sie kann schneller und effektiver ermitteln als bisher, denn verdächtige Athleten waren von den Ermittlungen ausgenommen - es ging vor allem um die Hintermänner, um Trainer, um Dealer und um Ärzte. Das Gesetz macht deutlich, dass Doping-Betrug kein Bagatell-Delikt ist, sondern ein ernstzunehmendes Vergehen.
"Wenn es Weltmeister zu feiern gibt, setzen sich unsere Politiker gerne in die Kabine. Und nun hauen sie auf die Pauke und wollen die Sportler in den Knast schicken."
kritisiert Ines Geipel, die Vorsitzende des Vereins Dopingopfer-Hilfe. Und tatsächlich: Der Staat schafft mit seinem Fördersystem Leistungsanreize. Wenn Verbände keine Medaillen gewinnen, dann werden sie zurückgestuft. Dabei ist eine Frage nie beantwortet worden: Würde der Staat auch einen erfolglosen, aber sauberen Sport auf gleichem Niveau finanzieren? Das darf bezweifelt werden. Denn er ließe sich politisch nicht instrumentalisieren. Insofern kann man fast behaupten: Hier bewacht der Fuchs den Hühnerstall.
Unterscheidung zwischen Profis und Amateuren leuchtet nicht ein
Außerdem leuchtet nicht ein, warum die Politik zwischen Leistungs- und Breitensport unterscheidet. Dopende Amateure gehen straffrei aus - als sei die Integrität des Wettbewerbs davon abhängig, dass ein Einkommen damit erzielt wird.
Schon jetzt werden Sportler durch das Meldesystem der Anti-Doping-Agenturen gegängelt. Sie müssen permanent ihre Aufenthaltsorte angeben. Ihre Persönlichkeitsrechte geben sie ab, sobald sie die Athletenvereinbarung unterschreiben. Nun auch noch mit dem Strafrecht zu drohen, ist unverhältnismäßig. Ein Sportler gefährdet zunächst einmal die eigene Gesundheit.
Und überhaupt ist fraglich, ob sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird. Im Sportrecht hat der Athlet den Beweis zu erbringen, dass er nicht gedopt hat. Im Strafrecht ist der Staatsanwalt in der Pflicht: In Frankreich, Spanien und Italien bestehen ähnliche gesetzliche Regelungen, doch in all den Jahren ist es zu keiner einzigen Verurteilung von Sportlern gekommen. Somit wäre das Gesetz nicht mehr als ein Symbol - und damit wäre dem Kampf gegen Doping noch weniger geholfen.
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