Warum 15 Sekunden keine Bagatelle sind
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Die Bundesregierung muss das Urheberrecht aktualisieren. So will es die EU. Musiker sehen im Entwurf der Regierung ihre Rechte verletzt und fordern Änderungen.
Was haben Rammstein, Scooter, Peter Maffay und Balbina gemeinsam? Sie machen Musik und haben neben mehr als 1000 weiteren Künstlerinnen und Künstlern einen Brief an Bundestagsabgeordnete unterschrieben, in dem sie ihr Entsetzen über die geplante Änderung des Urheberrechts zum Ausdruck bringen. Die Gesetzesreform ist die Umsetzung einer EU-Verordnung in deutsches Recht.
Keine Bagatelle
Das nun in der Bundesrepublik geplante Gesetz hat es in sich – vor allem für Musikerinnen und Musiker. Ihnen geht es in ihrer Kritik um die Frage, was mit ihrer Musik auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok künftig geschieht.
Denn der Entwurf aus dem Justizministerium sieht Bagatellgrenzen von 15 Sekunden Spieldauer vor. Diese Viertelminute könnte dann auf die Plattformen geladen werden, ohne dass diese sich um Lizenzen dafür kümmern müssen.
Die Sängerin, Texterin und Produzentin Balbina sieht in dem deutschen Entwurf die EU-Richtlinie eingeschränkt: Die Bundesrepublik sei das einzige EU-Land, das eine solche 15-Sekunden-Regelung in Betracht ziehe.
Sie möchte darauf hinweisen, sagt Balbina, "dass 15 Sekunden eines Musikstücks wichtige 15 Sekunden sind – vor allem im digitalem Zeitalter". Die Aufmerksamkeitsspanne habe sich deutlich verschoben. Die geplanten 15 Sekunden seien vergleichbar "mit einem ABBA-Song aus den 70er-Jahren mit dreieinhalb Minuten", so die Künstlerin.
Kunst ist auch Meinungsfreiheit
Den Vorwurf, die Musiker würden ihre kommerziellen Interessen nicht mit der Meinungsfreiheit in Einklang bringen können, weist Balbina zurück: Sie sei daran interessiert, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt.
Vielmehr gehe es darum, dass die Künstler ihrer Kunst frei nachgehen und davon auch leben können. Dies sei nicht möglich, wenn sie ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen könnten.
(rzr)