Prozess: Trödler versteigert "wertlose" Maske für Millionen

Wenn ein Trödler billig kauft und für Millionen verkauft, kann der Vorbesitzer den Kauf nicht rückabwickeln. Das hat ein fränzösisches Gericht im Fall eines Rentnerpaares entschieden. Die beiden hatten eine afrikanische Maske für 150 Euro an einen Trödler verkauft, der dafür bei einer Auktion mehr als 4 Millionen Euro erzielte. Da der Händler keine besonderen Kenntnisse über afrikanische Kunst gehabt habe, habe er nicht vorsätzlich gehandelt. Das Ehepaar dagegen habe gewusst, dass der Großvater, von dem die Maske stammte, um 1900 Gouverneur in Afrika war und hätte das Objekt lassen müssen. Gestritten wurde um eine sogenannte Fang-Maske aus Gabun. In dem Prozess war auch die Republik Gabun als Kläger aufgetreten und hatte eine Rückgabe der Maske an das Land verlangt. Auch diese Forderung wies das Gericht ab.