Raser wegen Mordes verurteilt
Im Prozess um ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang in Berlin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Es ist ein bisher einmaliges Urteil. In vergleichbaren Fällen blieb es bisher bei Verurteilungen wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung.
Die zwei Männer hatten sich in der Innenstadt von Berlin mit ihren Autos ein Rennen geliefert, mehrere rote Ampeln überfahren und ein unbeteiligtes Fahrzeug gerammt. Der Fahrer dieses Autos starb an den Folgen des Unfalls. Die 28 und 25 Jahre alten Männer erhielten im Berliner Landgericht nun lebenslange Freiheitsstrafen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
In vergleichbaren Fällen wurde in der Vergangenheit den Unfallverursachern meist eine fahrlässige Tötung vorgeworfen. Im Berliner Fall forderten die Verteidiger Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen.
Zu milde Rechtssprechung?
In den vergangenen zwei Jahren kam es vermehrt zu Autorennen mit Verletzten, Toten und vergleichsweise milden Urteilssprüchen. Und in der Politik gibt es inzwischen Bestrebungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Der Bundesrat beschloss im September 2016 einen Gesetzentwurf für härtere Strafen. Der Bundestag müsste allerdings noch zustimmen, damit der Entwurf Gesetz wird. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch Skepsis erkennen lassen und angedeutet, die bestehende Gesetzeslage sei ausreichend.
Inhaltlich seien sich SPD und die Union einig, betonte die verkehrspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Kirsten Lühmann, nun im Deutschlandfunk. Differenzen gebe es lediglich darüber, ob die Regelungen im Strafgesetzbuch oder im Straßenverkehrsgesetz verankert werden sollten. Lühmann forderte, sich bei dem Gesetz die Schweiz zum Vorbild zu nehmen. Dort würden klare Grenzen für Raser gezogen. Es bedürfe einer "Abschreckung, sonst wird das immer wieder passieren", unterstrich die SPD-Politikerin, die auf eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode hofft.