"Rasse"-Begriff im Grundgesetz

Eine tief in die Gesellschaft eingeschriebene Ideologie

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Der Wortlaut des Artikels 3 des deutschen Grundgesetzes auf einer Glaswand. Eine Installation von Dani Karavan.
Im Bundestag wird neu diskutiert, den Begriff "Rasse" aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen oder ihn zu ersetzen. © Schöning / imago-images
Natasha Kelly im Gespräch mit Marietta Schwarz |
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Im Zuge der Antirassismus-Proteste ist die Debatte um den Begriff "Rasse" im deutschen Grundgesetz wieder entflammt. Die Soziologin Natasha Kelly wünscht sich eine Klärung des Begriffs und seiner Verwendung.
Eine nicht ganz neue Debatte ist im Zuge der Antirassismus-Proteste wieder entbrannt. Der Begriff "Rasse" in Artikel 3 des Grundgesetzes soll gestrichen oder ersetzt werden, fordern "Die Grünen" - und stoßen damit auf viele offene Ohren. Die Soziologin Natasha Kelly sagt, dass man zunächst die Frage stellen müsse, was Rassismus eigentlich ist.

Christliche Farbsymbolik und "antischwarzer" Rassismus

"Das ist, glaube ich, der große Knackpunkt und vor allem, was ist 'antischwarzer' Rassismus, was im deutschen Kontext überhaupt viel zu wenig Beachtung bekommt. Diese Vorstellung von 'antischwarzem' Rassismus geht im Prinzip ganz weit zurück auf die christliche Farbsymbolik: Schwarz ist böse und weiß ist rein."
Man wisse zwar heute, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Weil dem Begriff Rasse aber eine Idee des Rassismus vorgeordnet sei, sei es natürlich mit der bloßen Streichung des Begriffs nicht getan, sondern er müsse ersetzt werden. Von den ihr bekannten Vorschlägen bevorzugt sie den Begriff "rassistische Zuschreibungen" und plädiert auch dafür, den Begriff "Benachteiligung" durch "Diskriminierung" zu ersetzen.

Biologische und soziale Verwendung des Begriffs Rasse

Man müsse diese Debatten auf einer strukturellen Ebene führen, gerade weil sich die Ideologie des Rassismus über Jahrhunderte hinweg auf unterschiedlichen Ebenen in die Gesellschaft und deren Institutionen, wie Polizei oder Schule, eingeschrieben habe.
Kelly weist darauf hin, dass im deutschen Sprachgebrauch der Rassenbegriff biologisch defeniert sei. "Im englischsprachigen Raum wurde aber diese Begrifflichkeit schon zur letzten Jahrhundertwende resignifiziert, das heißt diese biologische Komponente durch eine soziale ersetzt. 'Race' wird als soziale Kategorie definiert." Auf dieser Grundlage könne man dann auch den Alltagsrassismus analysieren, so Kelly.
In der schwarzen Community in Deutschland gebe es Stimmen, die davor warnten, bei einer bloßen Streichung des Begriffs in Artikel 3 des Grundgesetzes diese soziale Komponente nicht aus den Augen zu verlieren, weil man sich sonst der Möglichkeit einer Sozialanalyse beraube.
(rja)
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