Warum Deutschland ein Weltraumgesetz braucht
Wer hat Vorfahrt im All? Welchen Status haben private Firmen in der Raumfahrt? Fragen dieser Art könnte ein Weltraumgesetz regeln. Der Jurist Stephan Hobe ist optimistisch, dass Deutschland - bei aller Zögerlichkeit in Weltraumfragen - bald eines bekommt.
Ute Welty: Den Weltraum observieren, das ist heute großes Thema bei der ESA in Darmstadt. Die Europäische Weltraumagentur berät derzeit über Sicherheit im All und auch über die Frage, ob Deutschland ein Weltraumgesetz braucht. Wir holen Expertise ein bei Stephan Hobe, Direktor am Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht. Guten Morgen, Herr Hobe!
Stephan Hobe: Guten Morgen, ich grüße Sie!
Welty: Man könnte ja den Eindruck haben, der Weltraum ist bisher ein rechtsfreier Raum, wo jeder machen kann, was er will.
Hobe: Nein. Das ist leider nicht so. Sondern es ist ganz –
Welty: Leider? Gott sei Dank!
Hobe: Ja, Gott sei Dank, Sie haben recht. Was sollte ich als Jurist anderes sagen. Also, in der Tat haben wir Regeln im Weltraum. Der Weltraum ist zum Beispiel durch fünf internationale Verträge, völkerrechtliche Verträge, die viele Staaten unterschrieben haben, als ein Niemandsland gekennzeichnet, in dem man forschen kann, in dem man ihn teilweise auch nutzen kann, aber nicht militärisch, in dem Weltraumobjekte registriert werden müssen, wo man haftet, wenn was schief geht, und wo man auf die Umwelt aufpassen muss. Also tatsächlich gibt es eine Handvoll von Regeln, sodass man sich nicht irgendwie dort verhalten kann.
Private Aktivitäten müssen staatlich genehmigt werden
Welty: Es gibt diese Handvoll von Regeln, und es gibt aber auch Weltraumgesetze in bereits 20 Staaten. Wie ergänzt sich das, wie greift das ineinander?
Hobe: Das ist zum einen – wir haben gerade gesprochen über die internationalen Regeln, die von hundert und mehr Staaten unterschrieben worden sind. Für die Frage, was eigentlich ist, wenn ein Staat eine private Firma, wie zum Beispiel die Vereinigten Staaten die Firma SpaceX, in den Weltraum schickt mit einer Unternehmung, braucht diese Firma eine Lizenz. Und so etwas kann nur national geregelt werden. Das internationale Recht sagt, wann immer private Weltraumaktivitäten stattfinden sollen, müssen solche Aktivitäten von Staaten genehmigt werden, und die Staaten müssen aufpassen während der ganzen Zeit, die diese Objekte im Weltraum sind, dass nichts passiert. Sie müssen sie überwachen.
Welty: Und warum hat Deutschland bislang kein Weltraumgesetz?
Hobe: Da fragen Sie mich ein bisschen zu viel. Das mag am politischen Willen gefehlt haben. Wir sind immer etwas zögerlich in Deutschland, wenn es um Weltraum geht. Ich verfolge die Szene ja nun schon relativ lange. Aber ich bin jetzt ganz optimistisch. Es scheint so zu sein, dass in dieser Legislaturperiode wir ein solches Gesetz bekommen könnten.
Welty: Wo würde das gelten? Nur im All oberhalb von Deutschland, oder auch rund um Mars und Mond?
Hobe: Ja, das würde auch rund um Mars und Mond gelten. Das, was wir zurzeit als den für uns relevanten Weltraum bezeichnen – insgesamt ist ja das Weltall riesig und für uns unvorstellbar groß –, ist alles das – sozusagen die Sonne mit ihren acht Planeten, unter anderem eben die Erde, Merkur, Venus, Jupiter, Uranus, Neptun, Mars und eben die Erde, die bilden sozusagen diesen Ausschnitt des Weltraums, der für uns – weil von Menschen bisher erfahren in Anführungszeichen – relevant ist.
Wem gehören die Rohstoffe des Mondes?
Welty: Der Mond ist ja vor allem interessant, weil er reich ist an Rohstoffen. Wem gehören die, sollte es eines Tages gelingen, ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln, um diese Rohstoffe zu fördern und zu gewinnen und auch preisgünstig wieder zur Erde zurückzubringen – weil das ist ja wohl das eigentliche Problem.
Hobe: Völlig richtig. Preisgünstiges Zurückbringen ist bisher der, wie man so sagen kann, der Show-Stopper. Deshalb wird es noch nicht gemacht. Das ist viel zu teuer. Wem gehören die? Das ist hochumstritten.
Welty: Das dachte ich mir gerade schon.
Hobe: Das liegt daran, dass man 1967, als das internationale Weltraumrecht den ersten Vertrag kriegte, das alles sich noch nicht so richtig vorstellen konnte. Da hat man ganz allgemeine Formeln gefunden, da hat man gesagt, der Weltraum soll für alle da sein. Da hat man sich noch nicht so genaue Gedanken über die Nutzung, die Ressourcenschürfung gemacht. Und auch zwölf Jahre später, im internationalen Mondvertrag hat man gesagt, das soll jetzt noch nicht passieren, sondern erst dann soll man sich entsprechende Rechtsregeln ausarbeiten, wenn diese Erforschung und vor allem die Nutzung und die Schürfung möglich werden. Dennoch halte ich es für dringend erforderlich, dass wir entsprechende Regeln. Nicht, wie Luxemburg und die Vereinigten Staaten mit nationalen Gesetzen sagen, das gehört uns alles, sondern wir brauchen internationale Regeln, die von den Vereinten Nationen sozusagen ausgearbeitet werden.
Einer muss haften, wenn etwas schiefgeht
Welty: Regeln die internationalen Absprachen bereits, wer haftet, wenn denn tatsächlich einer der rund 1.600 Satelliten aus dem All auf die Erde fällt? Oder ist das auch ein Punkt, der in ein nationales Weltraumgesetz gehört?
Hobe: In beides. Das internationale Recht regelt das Folgende: Wenn zwei Satelliten im Weltraum zusammenknallen – das kann ja passieren, das ist auch schon passiert –, dann muss geguckt werden, welche Partei, welcher Staat, der die in den Weltraum geschickt hat, mehr Schuld gehabt hat.
Welty: Gibt es da so was wie eine Vorfahrtsregel?
Hobe: Eben leider noch nicht. Die haben wir nicht, und deshalb ist eben auch das umstritten, wie man denn diese Schuld feststellen soll. Wenn so ein Ding auf die Erde kracht, ist eines ganz klar: Da haftet der Staat, der den Satelliten in den Weltraum geschossen hat. Der heißt Start-Staat, und er haftet ohne Rücksicht auf Verschulden, weil man da sagt, das ist eindeutig, der hat die Gefahr sozusagen gesetzt, und er muss dafür auch geradestehen.
Keine Vorfahrtsregel im All
Welty: Was passiert, wenn sich Ihre Hoffnung nicht erfüllt, wenn wir nicht innerhalb dieser Legislatur ein Weltraumgesetz bekommen, sondern das weiter auf sich warten lässt, wie der neue Hauptstadtflughafen?
Hobe: Wir hoffen mal zunächst, dass es tatsächlich in dieser Legislaturperiode dazu kommen könnte. Wenn das nicht so wäre, würde Deutschland weiter sicherlich in der zweiten oder dritten Reihe stehen. Wir wären eben letztlich nicht attraktiv für Privatunternehmen, die sozusagen unter deutscher Flagge hier entsprechende Satelliten in den Weltraum schießen würden oder entsprechende weitere Versuche machen könnten. Denn für Deutschland wäre das viel zu risikoreich, weil Deutschland zu hundert Prozent in diesen Dingen haften müsste, wenn so ein Ding runter käme.
Welty: Wir haben gelernt, noch gilt im All nicht rechts vor links. Das ist dringend notwendig, dass man das regelt, sagt Stephan Hobe vom Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht. Ich sage herzlichen Dank!
Hobe: Ich bedanke mich sehr bei Ihnen! Auf Wiederhören.
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