"Ein Angriff auf die Pressefreiheit"
Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Frank Überall, warnt angesichts der Ermittlungen gegen einen Journalisten, der fragwürdige Bankgeschäfte aufdeckte, vor einer Gefahr für die Pressefreiheit. Hier werde das Grundgesetz missachtet.
Er hat milliardenschwere "Cum-Ex"-Aktiendeals über die Schweiz aufgedeckt und Ermittler und Justiz auf die illegalen Geschäfte aufmerksam gemacht, doch nun wird gegen den Investigativ-Reporter Oliver Schröm durch die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt. "Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen" lautet der Tatvorwurf. Für den Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes, Frank Überall, ist dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht zu verstehen.
Keine Grundlage für das angebliche Verdachtsmoment
Die Staatsanwaltschaft gebe hier nun an zu ermitteln, weil gegen eine Strafvorschrift aus dem "Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" verstoßen worden sein soll, so Überall. Doch laut dieser Strafvorschrift könne nur jemand beklagt werden, der auch in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Kläger steht.
Diese Strafvorschrift aber nun auf den Chefredakteur des Recherchenetzwerks "Correctiv", Oliver Schröm, anzuwenden, sei absurd, sagt Überall. Schröm habe diese "Cum-Ex"-Geschäfte ja nicht aufgedeckt, um als Wettbewerber davon zu profitieren: "Die Grundlage für ein solches Verdachtsmoment fehlt komplett." Und Überall verwies auf das Grundgesetz: "In der Güterabwägung muss immer die Pressefreiheit als Grundrecht beachtet werden." Das besondere öffentliche Interesse an diesen Vorgängen rechtfertige, dass darüber berichtet und darüber recherchiert werde.
Schon allein die Aufnahme der Ermittlungen ist alarmierend
Ungeachtet, ob die Klage nun Erfolg habe oder zu einem Prozess führe, seien allein schon die Ermittlungen gegen den Journalisten alarmierend. Dadurch könnten nun Zeugen befragt werden und es könnten etwa Abhöraktionen gegen die Tatverdächtigen gestartet werden, so Überall. "Und diese Gefahr, die muss abgewehrt werden, darum sind diese Ermittlungen per se schon ein Angriff auf die Pressefreiheit."
In den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen Schröm im Mai von der Staatsanwaltschaft in Zürich übernommen worden war, und seit Anfang Juni dann die Abteilung für Pressesachen in Zusammenhang mit dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ermittelt. Zuständig ist die Hamburger Behörde, weil Schröm in der Hansestadt lebt.
Die Ermittlungen gehen auf eine Veröffentlichung im Jahr 2014 zurück. Damals wurden zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank verhaftet. Sie wurden verdächtigt, Informanten von Schröm zu sein. Auch der Reporter geriet in das Visier der Schweizer Justizbehörden.