Rechnungshof rügt Kunstsammlungen Dresden wegen Schmuckrückkauf
Der Sächsische Rechnungshof hat das eigenmächtige Vorgehen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) nach dem Juwelendiebstahl scharf kritisiert. Beim Rückkaufversuch eines gestohlenen Schmuckstückes aus dem Grünen Gewölbe hätten die Kunstsammlungen ihre Handlungskompetenz klar überschritten, heißt es im Jahresbericht 2023 des Rechnungshofes, der heute vorgestellt wurde. Den SKD fehle offensichtlich das Verständnis, Teil der Staatsverwaltung zu sein, sagte Rechnungshofpräsident Jens Michel. Die festgestellten Verstöße ließen nicht auf eine geordnete Geschäftsführung schließen. Die Entscheidung, Diebesgut zurückzukaufen, wurde demnach von Eigeninteressen geprägt. Der Rückkauf, für den private Spendengelder eingesetzt wurden, war gescheitert. Ein inzwischen verurteilter vermeintlicher Diamantenhändler aus Antwerpen war mit 40.000 Euro geflohen. In dem Bericht heißt es, die Entscheidung, mit einem kriminellen Milieu in Verbindung zu treten und kriminellen Strukturen Geld zu zahlen, betreffe übergeordnete staatliche Interessen und übersteige die Grenzen der Zuständigkeit der SKD.