Rechtmäßig quittiert

06.11.2013
Ausgewählte Kunsthändler kauften in der NS-Zeit große Mengen an Kunstwerken, die aus den enteigneten - deutschen - Museen stammten. Die Werke galten als "entartet", wurden aber über die Händler unter anderem an Museen im Ausland verkauft. Der Staat hat nach heutiger Rechtslage seinen Anspruch darauf verwirkt.
Im Sommer des Jahres 1937 ordnete Hitler an, dass Museen und Sammlungen sämtliche Werke herausgeben mussten, die "Ausdruck des Kulturverfalls" seien. Nachträglich wurde diese Enteignung der Museen im Mai 1938 durch ein "Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst" legitimiert.

Auf Vorschlag Hermann Görings überließ man die Meisterwerke ausgewählten Kunsthändlern, die die Bilder ins Ausland verkaufen sollten. Zu diesen sogenannten "berechtigten Kunstverwertern" gehörte auch Hildebrand Gurlitt, Vater von Cornelius Gurlitt.

Auf einem von Hildebrand Gurlitts Verwerter-Verträgen ist festgehalten, dass der Kunsthändler die Werke "aus dem Eigentum des Reichs" gekauft hat. Nachdem die Reichsbank den Eingang der Kaufsumme an das Propaganda-Ministerium quittiert hatte, gehörten die Werke damit rechtmäßig Hildebrand Gurlitt und gingen als Erbe auf seinen Sohn Cornelius über. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass der vom Staat selbst veräußerte Kunstbesitz je wieder an die Museen zurückgegeben wird.

Nach 1945 haben die Alliierten Siegermächte und auch das unterlegene Deutschland die betreffenden Gesetze des Dritten Reiches nach 1945 nicht aufgehoben. Mit gutem Grund: Zu den Käufern der von Hildebrand Gurlitt veräußerten Werken gehörten damals bedeutende internationale Sammlungen und Kunstinstitutionen, wie das MoMA oder das Metropolitan Museum in New York, der Louvre, aber auch russische Sammler. Sie hatten die Bilder damals rechtmäßig in gutem Glauben erworben. Schlimmstenfalls wäre manche große Kunstinstitution im Ausland durch eine Aufhebung dieser Verträge nachträglich gar kriminalisiert worden.