Rechtsexperte: Wenig Chancen für Klagen
Der Berliner Europarechtsexperte Christian Calliess räumt den angestrebten Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und gegen den Fiskalpakt wenig Chancen ein.
Der Professor für Europarecht sagte: "Ich meine, gerade der Fiskalpakt ist doch geeignet, hier die Stabilitätsunion, die auch das Bundesverfassungsgericht immer eingefordert hat, zu gewährleisten." Die Umgestaltung vom bisherigen privatrechtlichen Rettungsfonds ESFS zum dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM sowie der beschlossene Fiskalpakt der Euro-Länder begründeten rechtlich betrachtet keine so weitreichende Reform, dass das Verfassungsgericht im Vergleich zu seinem EFSF-Urteil "gänzlich anders entscheiden" könne. Dies gelte umso mehr, als der Bundestag, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, allen finanzrelevanten Maßnahmen des ESM nach deutschem Recht vorher zustimmen müsse.
Calliess sagte weiter, zudem glaube er nicht, dass mit dem ESM der Einstieg in eine gemeinsame Haftung und Transferunion vollzogen werde, wie von manchen Ökonomen befürchtet. Aus europarechtlicher Perspektive könne es keinen Einstieg in eine Transferunion geben, weil der ESM nicht auf Dauer und seine Nothilfen nur zeitlich befristet angelegt seien. Die gemeinsame Haftung für Schulden sei europarechtlich weiterhin nur ausnahmsweise zur Sicherung der Stabilität in der Eurozone erlaubt. Das vertragliche Haftungsverbot bestehe weiter.
Der Staats- und Europarechtler betonte, er sehe daher aktuell, mit Blick auf ESM und Fiskalpakt, keine Notwendigkeit für eine Volksabstimmung über eine Grundgesetzänderung. Generell sei das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache aber in einer schwierigen Situation, weil von außen ein gewisser Zeitdruck bestehe. "Aber ich meine, in der Tat, Rechtsstaat und Demokratie sind nicht immer kongruent zu den Erwartungen der Finanzmärkte, was zeitliche Abläufe anbelangt. Und dazu muss man dann auch stehen. Das ist vielleicht der Preis von Rechtsstaat und Demokratie." Keinesfalls dürfe man sich in Europa "in allem von den Finanzmärkten treiben lassen".
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 6.12.2012 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
Calliess sagte weiter, zudem glaube er nicht, dass mit dem ESM der Einstieg in eine gemeinsame Haftung und Transferunion vollzogen werde, wie von manchen Ökonomen befürchtet. Aus europarechtlicher Perspektive könne es keinen Einstieg in eine Transferunion geben, weil der ESM nicht auf Dauer und seine Nothilfen nur zeitlich befristet angelegt seien. Die gemeinsame Haftung für Schulden sei europarechtlich weiterhin nur ausnahmsweise zur Sicherung der Stabilität in der Eurozone erlaubt. Das vertragliche Haftungsverbot bestehe weiter.
Der Staats- und Europarechtler betonte, er sehe daher aktuell, mit Blick auf ESM und Fiskalpakt, keine Notwendigkeit für eine Volksabstimmung über eine Grundgesetzänderung. Generell sei das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache aber in einer schwierigen Situation, weil von außen ein gewisser Zeitdruck bestehe. "Aber ich meine, in der Tat, Rechtsstaat und Demokratie sind nicht immer kongruent zu den Erwartungen der Finanzmärkte, was zeitliche Abläufe anbelangt. Und dazu muss man dann auch stehen. Das ist vielleicht der Preis von Rechtsstaat und Demokratie." Keinesfalls dürfe man sich in Europa "in allem von den Finanzmärkten treiben lassen".
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