Lob und Kritik für Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Der Müll in Deutschland wird sorgfältig getrennt - zumindest wenn es um Verpackungen und Küchenabfälle geht. Elektroschrott landet dagegen häufig im Hausmüll, obwohl das verboten ist. Ein neues Gesetz soll das Recyclen vereinfachen.
Das alte Handy oder den kaputten Staubsauger einfach so im normalen Hausmüll zu entsorgen, ist in Deutschland verboten. Und doch geschieht dies häufig. Nun will die Bundesregierung gegensteuern: Mit einer Reform des Elektrogesetzes soll die kostenlose Rückgabe und die Entsorgung ausrangierter Geräte erleichtert werden. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Doch die Gesetzgebung aus Brüssel sei nicht der einzige Grund für diesen Schritt, sagte Umweltministerin Barbara-Hendricks im ARD-Fernsehen:
"Wir wollen die wertvollen Stoffe weiternutzbar machen, zum Beispiel bestimmte Metalle oder seltene Erden. Und die gefährlichen Stoffe dürfen nicht in der Umwelt landen. Das beides ist entscheidend."
Wer sein ausrangiertes Elektrogerät entsorgen will, ist bisher von der Freiwilligkeit der Händler abhängig. Hendricks Gesetzesentwurf will Elektrogeschäfte nun ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern dazu verpflichten, Altgeräte der Kunden zurückzunehmen. Allerdings nur, wenn diese ein neues gleichwertiges Gerät kaufen. Auch für Online-Händler soll diese Regelung gelten. Anders sieht es bei kleineren Elektroartikeln aus: Hat ein Gerät eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern, soll es laut dem Gesetzentwurf auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.
Verbraucherschützer sieht Luft nach oben
Vor allem die Online-Händler kritisieren die Gesetzespläne. Eine Rücknahmepflicht für alte Elektronikgeräte berge Gefahren, warnt der Bundesverband Onlinehandel. Denn Altgeräte könnten umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten. Zudem ergebe sich anders als beim stationären Handel zusätzliche Kosten, so der Verband. Eine Kritik, die Bundesministerin Hendricks zurückweist:
"Und der Handel kann natürlich selber kooperieren. Mit Entsorgern und anderen, sodass das also für den Handel nicht das Problem ist. Vereinfacht gesagt: Was in den Handel reinkommt, muss eigentlich auch wieder rausgehen können."
Doch wie stark nützt das Gesetz am Ende den Verbrauchern? Hyewon Seo, die beim Verbraucherzentrale-Bundesverband für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz zuständig ist, sieht Luft nach oben:
"Wir haben natürlich viel mehr Möglichkeiten, wenn wir die Geräte in jedem Handel zurückgeben können. Ob es grundsätzlich beim Großhandel zurückgegeben werden darf, ist wieder eine andere Frage. Und da hätten wir gerne eine einfachere Lösung, dass Verbraucher, wenn sie ein Ersatzgerät kaufen in jedem Elektrofachgeschäft Elektroaltgeräte zurückgeben können."
Höhn fordert Regelung der Arbeitsbedingungen
Ähnlich sieht es auch die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn, Vorsitzende des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetzesentwurf gehe die Umweltministerin Hendricks nicht über das hinaus, was die EU vorschreibt, so Höhn. Und noch etwas klammere das er Entwurf aus:
"Also ganz entscheidend ist natürlich, wenn wir über Elektroschrott diskutieren, wie die Geräte gebaut werden. Und da hätte die Ministerin natürlich auch Vorschläge machen können. Also in die Richtung, dass zum Beispiel Geräte besser repariert werden können, dass sie eben nicht verklebt sind und dass man die Akkus rausnehmen kann."
Andererseits sieht Bärbel Höhn aber auch Bereiche, in denen das Gesetz Wirkung zeigen könnte:
"Also gerade nach Afrika wird ja sehr viel exportiert. Und da hat die EU klare Vorgaben gemacht, dass das in Zukunft nicht mehr so einfach möglich ist. Und das ist schon ein wesentlicher Fortschritt. Wenn man sieht, wie die Menschen in Afrika, gerade auch Kinder auf den Müllhalden, unter wirklich auch gesundheitsgefährdenden Bedingungen den Elektroschrott da recyceln, wenn das eingedämmt wird durch die EU-Vorgaben, ist das schon viel wert."
Das Kabinett hat an diesem Vormittag Hendricks Entwurf beschlossen. Das Gesetz soll möglichst bis zum Jahresende in Kraft treten.