Reform des Verfassungsschutzes

V-Leute-Regelung stößt auf Kritik

Radarkuppeln stehen auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling.
Radarkuppeln stehen auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling. © dpa / picture alliance / Peter Kneffel
Von Johannes Kulms |
Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen rund um die Mordserie der rechtsextremen NSU müssen sich die Verfassungsschutz-Behörden in Bund und Ländern künftig besser abstimmen. Nach jahrelanger Debatte verabschiedete der Bundestag nun ein Gesetz. Umstritten ist vor allem die V-Leute-Regelung.
"Die Kompetenzen beim Verfassungsschutz werden neu geordnet." Das ist die Antwort der Großen Koalition auf die rechtsextremistische Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU.

"Die rechtsextremen Terroristen haben sich den Föderalismus zu nutzen gemacht. Sie haben genau das ausgenutzt: Die Schwäche in der Zusammenarbeit", sagt die Bundestagsabgeordnete Eva Högl, die für die SPD als Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss tätig war.

Mit dem heute durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz soll der Austausch zwischen den Verfassungsschutzämtern auf Landes- und Bundesebene verbessert werden. Die Behörden sollen mehr Informationen in eine gemeinsame Datenbank einpflegen. Zudem soll das Bundesamt stärker die Arbeit der Landesverfassungsschutzämter koordinieren.

Trotz des Widerstands aus einigen Ländern wird das Bundesamt zudem künftig notfalls auch eigenständig in die Beobachtung von gewaltorientierten Bestrebungen in einem Bundesland einsteigen können."Dort, wo verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt werden, können wir uns keine blinden Flecken der Beobachtung in Deutschland erlauben", so Bundesinnenminister Thomas de Maiziere.
Schwerstkriminelle dürfen nicht mehr als V-Leute arbeiten
Mit dem Gesetz sollen zudem klare Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten formuliert werden, also von Mitgliedern aus der Szene, die vom Verfassungsschutz als Spitzel angeworben werden. Schwerstkriminelle werden davon künftig ausgeschlossen. Szenemitglieder mit erheblichen Vorstrafen dürfen nur noch angeworben werden, wenn es zur Abwehr von besonders gefährlichen Bestrebungen unerlässlich sei, so de Maiziere.
Die Oppositionsparteien sehen in der Verfassungsschutzreform jedoch die falsche Antwort auf die NSU-Mordserie. Für den Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bringt der Einsatz von V-Leuten mehr Schaden als Nutzen. Und die Abgeordnete Petra Pau von der Partei die Linke stellt fest: "Das Geheime wird weiter geschützt und nicht die Verfassung." Für die größte Oppositionspartei ist klar: Der Verfassungsschutz gehört am besten aufgelöst.
Mehr zum Thema