Reformpaket

    Lebensversicherungen sind bald weniger rentabel

    Ein Taschenrechner und Münzen liegen auf einem Blatt Papier, auf dem Lebensversicherung steht
    Die Verzinsung von Lebensversicherungen ist für Sparer derzeit unattraktiv. © dpa/picture alliance/Arno Burgi
    Kunden von Lebensversicherungen müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Reformpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer auf den Weg gebracht - mit massiven Folgen auch für die Branche.
    Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht Änderungen unter anderem bei der Beteiligung von Versicherungskunden an stillen Reserven vor. Der Garantiezins für Neuverträge soll weiter sinken. Verbraucherschützer kritisieren, dass einige Versicherte besonders stark belastet würden.
    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beantwortet vor der Bundespressekonferenz in Berlin Fragen von Journalisten.
    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)© dpa picture alliance / Wolfgang Kumm
    Die niedrigen Zinsen stellten die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) laut einer Mitteilung. "Mit der Reform sorgen wir dafür, dass die garantierten Zusagen auch in Zukunft erfüllt werden können", fügte er hinzu.
    Branche leidet unter den Niedrigzinsen
    Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen weniger stark in den Genuss von "Bewertungsreserven" kommen. Für ausscheidende Kunden ergeben sich dadurch Einbußen, die sich teils auf mehrere tausend Euro summieren könnten. "Sie sind die Verlierer", kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband und forderte Nachbesserungen. Ziel der Änderung ist es, dass künftig die langfristigen Zusagen an alle Kunden Vorrang haben sollen.
    Ab 2015 soll Garantiezins gesenkt werden
    Zudem soll der Garantiezins für neue Lebensversicherungsverträge zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Die Lebensversicherung könnte damit weiter an Attraktivität verlieren. In der Vergangenheit hatten die Anbieter die Kunden noch mit einem Garantiezins von bis zu vier Prozent für das Altersvorsorge-Produkt gelockt.
    Wesentliche Eckpunkte des "Lebensversicherungsreformgesetzes:
    • Garantiezins: Er soll zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Der Gesetzgeber zieht eine neue Obergrenze dafür ein, was Unternehmen ihren Kunden künftig maximal zusagen können. Die übrigen Kunden sollen geschützt werden.
    • Stille Reserven: Die "Bewertungsreserven" bei festverzinslichen Papieren sollen zwischen auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer verteilt werden. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Künftig darf dieser Teil der Reserven nur noch in dem Maße ausgeschüttet werden, in dem Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch sicher sind.
    • Die Beteiligung an Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien bleibt unverändert. Unberührt bleiben Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung einschließlich der Schlussüberschüsse.
    • Risikogewinne: Daran sollen Kunden künftig stärker beteiligt werden. Dafür soll der "Mindestbeteiligungssatz" von 75 auf 90 Prozent steigen.
    • Kosten: Unternehmen sollen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Diese dürfen künftig zu einem geringeren Teil an Versicherte weitergereicht werden. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offen gelegt werden.
    • Ausschüttungssperre: Ist die Leistungsfähigkeit eines Versicherers gefährdet, kann die Dividendenzahlung an Aktionäre entfallen.
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