RIAS Kammerchor

Weiterhin große Abstände beim Singen vorgeschrieben

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Ein Gruppenbild des RIAS Kammerchores mit der Silhouette des Potsdamer Platzes in Berlin im Hintergrund.
Die Sängerinnen und Sänger des RIAS Kammerchores treten nach drei Monaten erstmals wieder auf und freuen sich darauf. © RIAS Kammerchor / Matthias Heyde
Bernhard Heß im Gespräch mit Mathias Mauersberger |
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Professionelle Chöre müssen weiterhin größere Abstände einhalten als Laienchöre. Die Berufsgenossenschaft bestätigte jetzt eine geltende Regelung und stellt damit Chöre vor unerwartete Probleme, erklärt Bernhard Heß, Direktor des RIAS Kammerchores.
Die für professionelle Sängerinnen und Sänger zuständige Berufsgenossenschaft hat nun im September eine Verordnung bestätigt, die weiterhin große Abstände zwischen den einzelnen Ensemblemitgliedern vorsieht. Das stellt Chöre vor eine große Herausforderung und ist stark umstritten, sagt Bernhard Heß, Chordirektor des RIAS-Kammerchores.

Chor freut sich auf Konzert

Die Berufsgenossenschaft fordert einen seitlichen Abstand von drei Metern und nach vorne von sechs Metern. Studien der Charité und der TU Berlin, aber auch der Universitäten München und Erlangen kämen zu deutlich geringeren Abstandsempfehlungen, sagt Heß. Diese geringeren Abstandsempfehlungen seien auch in die Regelungen der meisten Bundesländer eingeflossen.
Auf dieser Basis seien jetzt die ersten Konzerte geplant worden. Der RIAS Kammerchor freut sich auf seiner Webseite: "Es geht wieder los". Es folgt ein Bekenntnis des Chefdirigenten Justin Doyle: "Wir freuen uns darauf, unsere magische Kunst wieder mit Ihnen zu teilen!"
Nach sechs Monaten soll der Chor jetzt beim Musikfest Berlin in der Philharmonie auftreten. Heß sagt, alle Sängerinnen und Sänger freuten sich nach so langer Zeit sehr darauf, dass sie wieder auf der Bühne stehen.

Größere Abstände müssen eingehalten werden

Die Abstandsregelungen der Berufsgenossenschaft seien nicht neu, sagt Heß. Sie gelten seit Beginn der Pandemie. Doch dadurch, dass die Berufsgenossenschaft die gesetzliche Unfallversicherung der Sängerinnen und Sänger sei, habe die Bestätigung dieser Verordnung bindenden Charakter.
Für das Konzert des RIAS Kammerchores bedeute dies, dass der Chor in der Philharmonie deutlich größere Abstände einhalten muss. Das wiederum beeinträchtige die Sängerinnen und Sänger, so Heß. Nach Abstimmung mit anderen professionellen Chören wolle man nun das Gespräch mit der Berufsgenossenschaft suchen.
(nis)
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