Rückgabe von NS-Raubgut

Streit um eine Guarneri-Geige

10:06 Minuten
Eine Geige des Instrumentenbauers Giuseppe Guarneri aus dem Jahr 1706
Über 300 Jahre alt: die Guarneri-Geige. © picture alliance / dpa / Elke Richter
Hans-Jürgen Papier im Gespräch mit Vladimir Balzer |
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NS-Raubgut oder nicht? Eine Stiftung weigert sich, eine einst zugesagte Entschädigung für eine wertvolle Geige zu zahlen, die in den Wirren der NS-Zeit verloren ging. Hans-Jürgen Papier von der Limbach-Kommission warnt vor einem Imageschaden.
Es geht um eine wertvolle Geige. Gebaut hat sie der italienische Geigenbauer Giuseppe Guarneri im Jahr 1706. Heutiger Marktwert: gut 150.000 Euro. Ende der 1930er-Jahre gehörte sie dem jüdischen Musikalienhändler Felix Hildesheimer aus Speyer. Nachdem sein Geschäft zwangsverkauft worden war, tötete sich Hildesheimer selbst.
Zur Zeit ist das Instrument im Besitz der Franz Hofmann und Sophie Hagemann Stiftung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die "musikalische Ausbildung und Weiterbildung junger Menschen im Fachbereich Streichinstrumente" zu fördern. Die Limbach-Kommission, die die Rückgabe der von Nazis geraubten Kulturgüter fördern soll, wirft der Stiftung nun vor, die Nachfahren des jüdischen Vorbesitzers nicht entschädigen zu wollen. Zwei Drittel des Marktwerts, also 100.000 Euro, sollten diese eigentlich bekommen.
Dabei sei die Stiftung zuerst sehr kooperativ gewesen, sagt Hans-Jürgen Papier, Mitglied der Limbach-Kommission. Dann habe es aber geheißen, man habe Schwierigkeiten, die finanziellen Mittel aufzubringen. Und schließlich habe die Stiftung die Ansicht vertreten, dass die Geige wahrscheinlich gar kein NS-Raubgut sei.
Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier gestikuliert engagiert.
Plädiert für eine gesetzliche Regelung: der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier.© IMAGO / Jürgen Heinrich
Nach aktuellem Sachstand sei es inzwischen "wenig wahrscheinlich, dass Felix Hildesheimer die Geige auf eine Weise verloren hat, die eine Verpflichtung zur Restitution rechtfertigen würde", hieß es jetzt in einer Mitteilung der Stiftung.
Die Limbach-Kommission sieht das anders. Mehr als an den guten Willen der Stiftung zu appellieren, könne man aber nicht tun, betont Papier: "Wir sind kein Gericht, sondern die Kommission ist von vornherein so ausgerichtet worden, dass sie ein Mediationsgremium sein soll."

Der Imageschaden für Deutschland ist groß

Der Imageschaden, der Deutschland durch die ausbleibende Entschädigung der in den USA lebenden Erben des Musikalienhändlers entsteht, sei aber groß, sagt Papier. Helfen würde seiner Ansicht nach ein Restitutionsgesetz: "Immer dann, wenn man private Stiftungen oder Sammler einbeziehen möchte, kann man das nur tun, wenn man die Restitution gesetzlich regelt."
Sonst könnte es passieren, dass Gerichte in den USA über strittige Fälle entscheiden. Auch im Fall der Guarneri-Geige. Und das sei keine gute Entwicklung, sagt Papier: "Dieses Unrecht ist im Namen Deutschlands verübt worden, und deshalb sollte die Wiedergutmachung auch von Deutschland ausgehen."
(beb)
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